Technologie & Rechte

Automatische Gesichtserkennung macht uns alle zu Verdächtigen

Das Recht auf Privatsphäre ist ein Grundrecht, das allen zusteht. Regierungen dürfen es nicht einfach so verletzen. Wenn die Behörden jemanden ausspionieren wollen, sollten sie dafür eine entsprechende Genehmigung einholen müssen.

by LibertiesEU

Wir alle wollen die Freiheit genießen, unserem täglichen Leben nachzugehen, ohne dabei bespitzelt zu werden. Aber die Überwachung durch Gesichtserkennung nimmt uns diese Freiheit. Sie behandelt alle wie Verdächtige und widerspricht dem Ansatz der Unschuldsvermutung bis zum Beweis der Schuld.

Wir werden gezwungen, einen Teil unserer Freiheit aufzugeben, und im Gegenzug verspricht uns die Regierung mehr Sicherheit.

Die Software ist unzuverlässig

Tatsächlich ist es äußerst zweifelhaft, ob die Überwachung mittels Gesichtserkennung überhaupt funktioniert. Es gibt keine konkreten Beispiele dafür, dass sie jemals dazu beigetragen hätte, einen Terroranschlag zu vereiteln, statt dessen hat sie mit großem Erfolg die Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden auf die Jagd nach falschen Spuren umgeleitet.

Obwohl die Ergebnisse nicht gerade vielversprechend sind, wird die Überwachung per Gesichtserkennung in ganz Europa allmählich aber scheinbar unaufhaltsam ausgeweitet.

Bei ihrem Einsatz während des Champions-League-Finales 2017 in Wales führte sie zu 2.297 falsch positiven Ergebnissen. Die britische Polizei in Südwales testete die Gesichtserkennungsüberwachung zwischen Mai 2017 und März 2018. Das System kennzeichnete 2.685 Personen als 'Verdächtige', aber davon waren 2.451 falsch positiv.

Trotz dieser Ergebnisse loben die Behörden weiterhin die Genauigkeit der Gesichtserkennungssoftware. In Deutschland, wo die Regierung plant, die Technologie auf 14 Flughäfen und 134 Bahnhöfen zu installieren, beharren die Behörden auf der Behauptung, die Software arbeite zu 80 % genau.

Aber eine Gruppe von Hacker-Aktivisten ist der Auffassung, die Regierung führe die Öffentlichkeit in die Irre. Wenn alle drei Anbieter von Gesichtserkennungssystemen zusammenarbeiten würden, könne ein solches Ergebnis theoretisch erreicht werden. Aber die Genauigkeit jedes einzelnen Systems geht nicht über 68,5 % hinaus.

Aber selbst wenn die Software in acht von zehn Fällen richtig läge, wäre das immer noch völlig inakzeptabel. Nehmen wir an, die Software sei sogar noch besser - 99,99% Genauigkeit. Das wäre ein falsches Positiv bei 10.000 Gesichtsscans.

Beim Scannen von 10 Millionen Flugpassagieren würde selbst eine Genauigkeit von 99,99% zu 1.000 Fehleinschätzungen führen. Und vergessen wir nicht, dass diese Technologie am meisten an den verkehrsreichsten Orten eingesetzt wird - an Flughäfen, Bahnhöfen, Einkaufszentren, Gebieten mit hohem Fußgängerverkehr.

Was sind die Pläne der EU?

Die EU ist dabei, zu entscheiden, wie die Gesichtserkennungstechnologie reguliert werden soll, aber gegenwärtig bleibt es den Mitgliedsstaaten überlassen, zu entscheinden, ob sie die Software weiterhin nach den bestehenden Regeln einsetzen möchten.

Im Januar wurde der Entwurf eines EU-Weißbuchs bekannt, aus dem hervorging, dass die Europäische Kommission ein fünfjähriges Verbot des Einsatzes von Gesichtserkennungstechnologien in öffentlichen Bereichen in Erwägung zieht.

Das Verbot soll den Regulierungsbehörden Zeit geben, um zu ermitteln, wie Regierungen und Unternehmen daran gehindert werden können, Gesichtserkennungssoftware zu missbrauchen. Aber selbst während des vorgeschlagenen Verbots können Ausnahmen für sicherheitsrelevante Fragen sowie für Forschung und Entwicklung definiert werden.

Angesichts dieser Ausnahmen ist kaum davon auszugehen, dass der Einsatz der Gesichtserkennungsüberwachung an Orten wie Flughäfen und anderen stark frequentierten Verkehrsterminals eingestellt werden soll. Die Regierungen werden sich wohl eher dafür einsetzen, dass ein solcher Einsatz für 'aus Sicherheitsgründen notwendig' eingestuft wird.

Dennoch besteht die Hoffnung, dass die EU in Zukunft stärkere Anleitungen bieten wird. Die Vizepräsidentin der Kommission für Digitales, Margrethe Vestager, hat erklärt, sie gehe davon aus, dass die Gesichtserkennungsüberwachung gegen die Datenschutzverordnung der EU, die GDPR verstößt.

Wenn der Europäische Gerichtshof dem zustimmt, könnte dies den Einsatz von Gesichtserkennungskameras auf der Ebene der Mitgliedsstaaten einschränken. Aber ein solch weitreichendes Urteil scheint unwahrscheinlich.

Die Privatsphäre gehört uns allen

Die Privatsphäre ist ein Grundrecht, das jedem von uns gehört. Regierungen dürfen es nicht verletzen, wann immer es ihnen gefällt. Wenn die Behörden jemanden ausspionieren wollen, sollten sie Beweise vorlegen müssen, die ihren Verdacht stützen, und erst dann die Erlaubnis erhalten, die Privatsphäre ihres Verdächtigen zu verletzen.

Manchmal sind es die passivsten, unbemerkten Verletzungen unserer Rechte, die am schädlichsten sein können. Die Überwachung durch Gesichtserkennung droht, unsere freien Gesellschaften in Polizeistaaten zu verwandeln. Sie ermöglicht es unseren Regierung, uns aufzuzeichnen und unsere Daten ohne unser Wissen oder unsere Zustimmung zu speichern. Das ist illegal, ungerecht und hat in einer Demokratie keinen Platz.

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