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Neuer Bericht über gravierende Mängel in Spaniens Asylsystem

Der Bericht der spanischen Ombudsfrau kritisiert unter anderem das Fehlen der Möglichkeit, einen Asylantrag in Botschaften außerhalb des Landes zu stellen.

by Rights International Spain
(Image: Adolfo Lujan)

Die spanische Ombudsfrau präsentierte am 20. Juli ihren Bericht über Asyl in Spanien "EL ASILO EN ESPAÑA La protección internacional y los recursos del sistema de acogida ".

Der Bericht analysiert das spanische Asylsystem und bietet eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung von Aufnahme und Integration von Asylbewerbern in Spanien.

Der Bericht listet eine Reihe von Unzulänglichkeiten in Spaniens Asylsystem auf. Zunächst geht er auf legislative Mängel ein, etwa dass die EU-Richtlinien 2013/32/EU (Asylverfahren) und 2013/33/EU (Aufnahmebedingungen) im spanischen Recht nicht umgesetzt wurden und dass es keine regulatorische Entwicklung des Asylgesetzes gibt.

"Es gibt Mängel"

Weitergehend klagt die Ombudsfrau, dass seit der letzten Reform des Asylgesetzes keine Möglichkeit besteht, in spanischen Botschaften im Ausland Asyl oder Schutz zu beantragen.

Die Ombudsfrau ist der Auffassung, dass dies "Spaniens internationale Verpflichtungen nach der Genfer Konvention unterminieren könnte" und fordert die Regierung auf, diese Möglichkeit entweder Wiederherzustellen oder die Vergabe humanitärer Visa alternativ zu regeln."

Weiterhin weist der Bericht darauf hin, dass die Zunahme der Anträge auf internationalen Schutz erhebliche Verzögerungen bei der Bearbeitung verursacht. Die Asyl- und Flüchtlingsbehörde zeige Mängel.

Schlechte Informationen

Die potenziellen Bewerbern angebotenen Informationen über internationalen Schutz sind schlecht und müssen überarbeitet werden, ein Gender-Ansatz fehlt völlig und die Sprache ist für Personen mit niedrigem Bildungsniveau und Kinder ungeeignet.

Schließlich unterstreicht der Bericht die Notwendigkeit, die Koordination zwischen den verschiedenen Regierungsstellen und Ministerialverwaltungen zu verbessern, um eine zügige Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz und eine menschenwürdige Aufnahme der Betroffenen zu gewährleisten.

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