EU-Beobachtung

Rumänien: Gilt das Recht auf einen Anwalt wirklich für alle?

Das rumänische Rechtssystem scheint Menschen, die sich keinen privaten Anwalt leisten können, zu benachteiligen, denn vom Gericht ernannte Anwälte werden häufig daran gehindert, ihren Mandanten effektiv beizustehen.

by Dollores Benezic

Angeklagte leiden unter den Schwierigkeiten gerichtlich bestellter Anwälte

Seit einem Jahr arbeitet APADOR-CH an einem Projekt, dass Menschen in Haft den Zugang zu Rechtsberatung erleichtern soll. Dieses Projekt kam gerade rechtzeitig, denn Rumänien hat die Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie 1919/2016 über die kostenlose Rechtshilfe für Verdächtige und Angeklagte bereits im Mai dieses Jahres überschritten.

Auch im Juli wurde die Richtlinie noch nicht umgesetzt. Inzwischen hat APADOR-CH Polizei, Staatsanwälte und Verteidiger an einen Tisch gesetzt, um die wichtigsten Hindernisse zu erörtern, die den Zugang von Häftlingen zu einem Anwalt erschweren.

In einem weiteren Projekt stellte APADOR-CH fest, dass in Rumänien unverhältnismäßig häufig Untersuchungshaft verhängt wurde (was zu einer Überbelegung der Untersuchungshaftanstalten führte). Einer der Gründe für diese Situation war, dass Verteidiger nicht immer ohne weiteres verfügbar waren. Das Projekt ergab auch, dass nicht bei allen Anhörungen, bei denen Untersuchungshaft angeordnet wurde, Anwälte anwesend waren und dass sie oft nur wenig Zeit hatten, sich über ihre Fälle zu informieren und eine starke Verteidigung vorzubereiten. Und erschreckenderweise geben viele Richter zu, dass dazu neigen, sich bei ihren Urteilen hauptsächlich auf die Argumente der Staatsanwaltschaft zu verlassen. Das kann dazu führen, dass Strafverteidiger weniger Zeit und Mühe auf die Voruntersuchungsphase verwenden, was sich für die Angeklagten negativ auf den Ausgang des Verfahrens auswirken kann.

Die Arbeitsgruppe identifiziert die Hauptprobleme und bietet Lösungen an.

Durch die Gespräche in der Arbeitsgruppe aus Anwälten, Polizeibeamten und Staatsanwälten konnte APADOR-CH herausfinden, was hinter der mangelnden Motivation der Anwälte steckt. Der erste Faktor sind die sehr niedrigen Honorare für gerichtlich bestellte Anwälte. Die Arbeitsgruppe schlug deshalb vor, diese aufzustocken und im Frühjahr 2019 stimmte das Justizministerium einer deutlichen Erhöhung der Honorare zu. Der zweite Faktor ist, dass es für Strafverteidiger oft schwierig ist, Zugang zu den Akten ihrer Mandanten zu erhalten. Die Arbeitsgruppe schlug deshalb vor, ein elektronisches Ablagesystem einzurichten, auf das online zugegriffen werden kann. Dies würde Anwältinnen und Anwälten Zeit geben, vor der Anhörung die Verteidigung gebührend vorzubereiten. Der dritte Faktor ist, dass Anwälte oft schlecht ausgebildet sind. Die Arbeitsgruppe schlug vor, die Anforderung der kontinuierlichen Weiterbildung als Voraussetzung für die jährliche Akkreditierung von Rechtsanwälten einzuführen. Der vierte Faktor ist, dass oft mehrere Anwälte in einem Fall einen einzigen Mandanten vertreten. Die Arbeitsgruppe sagte, es wäre besser, wenn während der Untersuchung oder während des gesamten Prozesses nur ein Anwalt den Angeklagten vertreten würde. Derzeit wird vom Gericht für jede Verhandlung ein anderer Anwalt bestellt, wobei jeder von ihnen jedes Mal bei Null beginnt.

Die Vertreter der öffentlichen Institutionen waren sich auch einig, dass die von der Arbeitsgruppe identifizierten Probleme real sind und gelöst werden können, wahrscheinlich gleichzeitig mit anderen systemischen Problemen, wie dem Fehlen geeigneter Arbeitseinrichtungen für Staatsanwälte und Polizeibeamte oder dem Fehlen funktionsfähiger Computer (die in einigen Staatsanwaltschaften bis zu 15 Jahre alt sind).

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