Demokratie & Gerechtigkeit

Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung versucht Rumänien, NGOs in Bürokratie zu ertränken

Unter Berufung auf angebliche Anforderungen des EU-Rechts will die rumänische Regierung NRO ähnliche Auskunftspflichten aufzwingen wie sie sonst nur für Banken und Glücksspielunternehmen gelten. Nicht konforme NGOs werden geschlossen.

by Dollores Benezic

FATF’s Recommendation no. 8Die rumänische Regierung hat aus eigener Initiative ein neues Gesetz erlassen, in dem sie Vereine, Stiftungen und Verbände zu meldepflichtige Stellen erklärt, die alle von Ihnen begünstigten Personen deklarieren müssen.

Demnach müssen NRO den Behörden beispielsweise Daten von Journalisten oder Kindern, die an ihren Aktivitäten beteiligt sind, zur Verfügung stellen.

Heftige Proteste der Zivilgesellschaft

Fast 80 rumänische Nichtregierungsorganisationen haben ein Protestschreiben an die Regierung unterzeichnet. Sie fordern außerdem die Europäische Kommission auf, zu prüfen, ob das neue Gesetz eine missbräuchliche Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/849 darstellt. Diese Richtlinie soll eigentlich verhindern, dass das Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht wird.

Das neue Gesetz stuft die Zivilgesellschaft ungerechtfertigterweise in die gleiche Kategorie finanzieller Risikogruppen ein wie Anbieter von Glücksspielen und Bankinstitute. Ohne eine Risikoanalyse zur Erläuterung ihrer Entscheidung veröffentlicht zu haben, wie sie von internationalen Standards empfohlen wird, haben die Behörden entschieden, dass NRO Berichtspflichten unterliegen werden, die selbst große Banken und Glücksspielunternehmen nur schwer erfüllen können.

Die Transparenz der internen Strukturen von NGO, ihr Status, ihre Adresse, die Zusammensetzung des Vorstandes, etc. - ist in Rumänien bereits durch das vom Justizministerium verwaltete nationale NRO-Register gewährleistet.

Hintergrund

Am 31. Mai 2018 verabschiedete die rumänische Regierung den Gesetzentwurf zur Verhinderung und Kontrolle der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Änderung und Ergänzung einiger normativer Akte.

Bei dem Versuch, die vierte EU-Geldwäscherichtlinie umzusetzen, hat der Gesetzesvorschlag der Regierung bereits starke Kritik aus dem NRO-Sektor hervorgerufen, da er die Arbeit der Zivilgesellschaft ernsthaft und negativ beeinflussen wird, indem er die Verpflichtung einführt, den Regierungsbehörden die Identifikationsdaten aller Begünstigten von Nichtregierungsorganisationen mitzuteilen. Nicht konforme Organisationen werden mit einer extremen Sanktion konfrontiert: der Auflösung.

Konkret drohen durch das Projekt:

  • die vollständige Schließung von Organisationen, die für die schwächsten Gruppen arbeiten: Opfer von Missbrauch, Menschen, deren Menschenrechte verletzt wurden, Menschen, die von extremer Armut betroffen sind;
  • ein drastischer Rückgang der Zahl der Bürger, die sich an Nichtregierungsorganisationen wenden;
  • Nichtregierungsorganisationen können keine Partnerschaften mehr eingehen, ohne vollständige Listen von Daten über ihre Begünstigten, einschließlich Einzelpersonen, mit Namen, Familiennamen und allen in ihren Personalausweisen enthaltenen Daten zu teilen.

Fehlende Risikobewertung

Am 7. Mai haben die NGO bereits gegenüber dem Justizministerium und dem Nationalen Amt für die Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche ihren Standpunkt erläutert. Ihre Bemühungen waren vergeblich. Wie widersinnig das Gesetz offensichtlich ist, wird dadurch deutlich, dass es einer der Hauptquellen widerspricht, die von der Regierung zur Rechtfertigung ihrer Entscheidung herangezogen werden: den Empfehlungen der Financial Action Task Force.

Die FATF ist eine zwischenstaatliche Organisation, die sich für die Reduzierung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einsetzt. Die FATF-Empfehlung Nr. 8 bezieht sich speziell auf gemeinnützige Organisationen und verlangt genau das, was die rumänische Regierung nicht tut: eine Risikoanalyse um sicherzustellen, dass die ergriffenen Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum identifizierten Risiko stehen.

Da in Rumänien noch nie eine Bewertung des im NRO-Sektor bestehenden Terrorrisikos veröffentlicht wurde, ist es schwer zu rechtfertigen, dass die oben genannten Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu einem vermeintlichen Risiko stehen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Behörden mit der Lawine personenbezogener Daten von NRO-Empfängern umgehen werden, die auf sie zurollt. Die Datenmenge wird enorm sein, wenn man bedenkt, dass beispielsweise allein die Nichtregierungsorganisationen, die Sozialhilfeleistungen erbringen, jährlich mehr als 350.000 Begünstigte haben.

Die Verordnung der Regierung muss daher vom Parlament geändert werden.

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