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RIS Jahresbericht kritisiert Lage der Menschenrechte in Spanien

Beim Schutz der Bürgerrechte hat Spanien in einer Reihe von kritischen Bereichen Rückschritte gemacht, unter anderem beim Zugang zum Rechtswesen.

by Rights International Spain

Rights International Spain hat seinen jährlichen Bericht zur Situation der Menschenrechte in Spanien veröffentlicht. Der Bericht bestätigt den Abwärtstrend beim Schutz der Menschenreche in Spanien für 2015.

Mehrere Sonderberichterstatter des UN-Menschenrechtsrats haben die spanische Regierung aufgefordert, bestimmte legislative Reformen zurückzunehmen oder zu überarbeiten und Verfahrensweisen dahingehend zu ändern, dass sie internationalem Recht und Menschenrechtsstandards entsprechen. Das Gesetz über den Schutz der öffentlichen Sicherheit, die Reformen des Strafgesetzbuches, der universellen Gerichtsbarkeit oder zum Schwangerschaftsabbruch wurden allesamt von zahlreichen internationalen Gremien verurteilt.

Der Knebel bleibt

Der UN Anti-Folterausschuss, der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und CEDAW bewerteten die spanischen Berichte und zeigten sich besorgt. Alle drei Ausschüsse verurteilten die Tatsache, dass frühere Empfehlungen ignoriert wurden. Außerdem zeigten sie sich extrem kritisch über den Mangel an Gewissenhaftigkeit, Monitoring, und Umsetzung von Urteilen oder Entscheidungen zu einzelnen Urteilen der spanischen Justiz.

Der Menschenrechtsrat nahm den Universal Periodic Review report (UPR) zu Spanien mit wichtigen Empfehlungen zu Spanien an. Aber wie auch immer, obwohl die spanische Regierung viele der Empfehlungen akzeptiert, hat sie sich bei einer Reihe von sehr wichtigen Themen auch verweigert, etwa die Aufgabe der Isolationshaft, des "Knebelgesetzes", der Anweisung zur "Legalisierung" oder der Annahme eines Gleichstellungsgesetzes, welches internationale Standards zum Kampf gegen alle Arten von Diskriminierung beinhalten würde.

Grenzen

Wie aus dem RIS Jahresbericht hervorgeht, verurteilen alle oben genannten Institutionen die Angriffe auf die Versammlungsfreiheit, auf die Meinungsfreiheit sowie auf die Informationsfreiheit, den Mangel an effektiven Untersuchungen zur Verhütung von Folter, den übertriebenen Einsatz von Gewalt bei mangelhafter Rechenschaft der Polizei, die Isolationshaft und den Mangel an Sicherungsmechanismen, Sammelabschiebungen, das Fehlen adäquater Mechanismen zum Umgang mit ethnischer Diskriminierung, die vollständige Abwesenheit irgendeiner Verfolgung von Verbrechen der Vergangenheit und das Fehlen eines angemessenen Trainings zum Thema Menschenrechte für Mitglieder der Judikative.

Der Kommissar für Menschenrechte des Europarats besuchte Spanien und zeigte sich besorgt über die Sammelabschiebungen aus Ceuta und Melilla. Zusätzlich hat der Ausschuss für die Verhinderung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung des Europarats (CPT) einen Bericht veröffentlicht, der verschiedene Elemente der spanischen Politik der Immigrationskontrolle untersucht, wie etwa den Einsatz von Gewalt durch die Polizei. Was die Situation an der Südgrenze angeht, bestand der Kommissar auf die Verpflichtung zur Einhaltung des Prinzips der Nichtzurückweisung und auf eine zügige und effektive Untersuchung der Fälle von Misshandlung durch Polizeibeamte.

Rückschritte

Der ESCR Ausschuss veröffentlichte eine Entscheidung (Views) gegen Spanien wegen des Fehlens eines adäquaten Zugangs zu den Gerichten (wegen Unregelmäßigkeiten im Verfahren) im Schutz des Rechts auf Wohnraum. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Spanien wiederholt verurteilt.

Die meisten dieser Entscheidungen stehen im Zusammenhang mit der Verletzung von Artikel 3 (Fehlen adäquater Ermittlungen zu Folter und Misshandlung), Artikel 6 (faires Gerichtsverfahren), Artikel 13 (Fehlen eines adäquaten Berufungsmechanismus) und Artikel 8 (Familienleben). In einem dieser Urteile räumt Spanien die Verletzung der Rechte der Anklage ein, erreichte jedoch eine Einigung. Schließlich, hat der Gerichtshof der Europäischen Union ein wichtiges Urteil über die Grundrechte verkündet, in dem Spanien erneut auf das Fehlen von Sicherheitsmechanismen für Menschen mit Hypotheken erinnert wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, Spanien hat die Bürgerrechte und Freiheiten nicht nur eingeschränkt, vielmehr hat es Rückschritte gegeben in Bezug auf die Möglichkeit einer angemessenen Verteidigung vor Gericht, durch die Schaffung von Hindernissen, die es normalen Bürgern erschweren, adäquaten Schutz durch das Rechtssystem in Anspruch zu nehmen.

Es ist wichtig daran zu erinnern, dass die Verantwortlichkeit dafür, Menschenrechte zu schützen, zu respektieren und umzusetzen nicht nur bei der Regierung (Exekutive) liegt, sondern auch bei den anderen staatlichen Gewalten (Legislative und Judikative).
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