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UN Sonderberichterstatter zu Rassismus stellt Roadmap zur Beendigung des Racial Profiling vor

Der UN Sonderberichterstatter über Rassismus veröffentlicht einen Bericht über den Einsatz von Racial Profiling durch die Polizei, der auch spezifische Empfehlungen für vorbildliche Verhaltensweisen beinhaltet.

by Rights International Spain

Der Einsatz von Ethnic Profiling durch die Polizei ist diskriminierend, stigmatisiert Minderheiten, untergräbt das Vertrauen dieser Minderheiten in die Polizei und ist für die Verbrechensbekämpfung vollkommen nutzlos.

Eine ganze Reihe von internationalen Menschenrechtsorganisationen hat sich intensiv mit dieser Form der Polizeiarbeit beschäftigt. Der jüngste Bericht wurde gerade vom UN Sonderberichterstatter für Rassismus, Mutuma Ruteere, herausgegeben. In seinem Bericht geht Ruteere weit darüber hinaus, lediglich zu bestätigen, dass es diese Vorgehensweisen gibt, dass sie illegal sind und dass sie abgeschafft werden müssen. Er schlägt auch eine Road Map für Staaten vor, mit einer detaillierten Aufzählung von zu ergreifenden Maßnahmen und praktischen Beispielen von Polizeiabteilungen, die diese guten Beispiele erfolgreich anwenden.

In der Hoffnung, dadurch bei einer Reform der Polizeiarbeit in den Mitgliedsländern der EU helfen zu können, fassen wir diese Maßnahmen hier zusammen. Sie sollen die Polizeiarbeit weniger diskriminierend und gleichzeitig effektiver machen, mit mehr Gerechtigkeit und mehr Respekt für die Menschenrechte von Allen.

Der Polizei klare Instruktionen geben

Die Bestimmungen über die Aktivitäten der Polizei sollten in Bezug auf Racial Profiling "klar und unzweideutig" sein. Die Polizei sollte bei der Definition von "Begründetem Verdacht" als Anlass für Personenkontrollen objektive Kriterien angeben müssen. Dabei muss klar beschrieben werden, welche Kriterien zulässig sind.

Einrichtung von unabhängigen Mechanismen für Ermittlung und Überwachung

Der Sonderberichterstatter rät dazu, zur Vermeidung des Einsatzes von Ethnischen Profilen, unabhängige Mechanismen für Ermittlung und Überwachung einzurichten. Diese sollten in der Lage sein, Beschwerden anzunehmen, diese zu untersuchen und verbindliche Empfehlungen auszusprechen. Diese Maßnahme würde nicht nur dabei helfen, diskriminierende Praktiken auszumerzen, sondern auch andere schwere Vergehen gegen die Menschenreche betreffen. (Diese Maßnahme wurde auch von Organisationen empfohlen, die gegen den fortdauernden Einsatz der Folter kämpfen)

Die Ausbildung der Polizei verbessern

Bei der Ausbildung der Polizei sollte diese Frage direkt angesprochen werden. Anstelle von auf ethnischer Zugehörigkeit basierenden Vorurteilen, sollten den Polizeibeamten objektive Werkzeuge für die Annahme eines "Begründeten Verdachts" an die Hand gegeben werden. Theoretische oder allgemeine Thematisierung reicht nicht aus, der Sonderberichterstatter meint dazu: "Was Diversität betrifft, ist praktisches Training meist effektiver als Allgemeines".

Bürgernähe: die Polizei als Institution für den Bürger erreichbar machen

Es sollten Mechanismen geschaffen werden, um die Polizei für die Gesellschaft erreichbar zu machen, um einen Dialog herzustellen, insbesondere mit Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen der polizeilichen Überwachung stärker ausgesetzt sind. Nur so kann erreicht werden, dass die Polizei diesen Gruppen mit mehr Einfühlungsvermögen begegnet und, dass das Vertrauen dieser Gruppen in die Polizei verbessert wird.

Polizeiarbeit dokumentieren

In den meisten europäischen Staaten bleibt den Betroffenen der Grund für eine Personenkontrolle schleierhaft, sei es die Teilnahme an einer Demonstration oder die eigene Hautfarbe, die den Verdacht eines Beamten auslösen. Es lässt sich nicht beweisen, dass eine Diskriminierung stattgefunden hat, wodurch das Objekt der Personenkontrolle kaum die Möglichkeit hat, sich zu beschweren, wenn der Eindruck entstanden ist, dass sie oder er Opfer einer illegalen oder diskriminierenden Behandlung geworden ist.

Diesem Problem könnte mit einer sehr einfache Maßnahme begegnet werden, nämlich dem Einsatz von speziellen Formularen, die, wenn sie fachgerecht entworfen und eingesetzt werden, auch dazu dienen könnten, diskriminierende Tendenzen zu quantifizieren und zu verhindern und darüber hinaus noch die Effektivität von polizeilichen Personenkontrollen zu erhöhen. Weil solche Formulare sowohl das Ergebnis der Personenkontrolle, als auch die Merkmale der kontrollierten Person festhalten, bieten sie ein deutlicheres Bild davon, ob Minderheiten möglicherweise überproportional häufig betroffen sind und ob die Maßnahmen überhaupt effektiv sind. Das trägt wiederum dazu bei, dem falschen Eindruck vieler Polizisten entgegenzuwirken, dass Angehörige von Minderheiten eher zu kriminellen Handlungen neigen.

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