EU-Beobachtung

Rechtsstaatlichkeit: Druck auf Ungarn und Polen nimmt zu

Frankreich und Deutschland fordern gemeinsam den Rat auf, im Juni nach den Wahlen förmliche Anhörungen gemäß Artikel 7 über die schwerwiegenden Gefahren für die Grundwerte in Ungarn und Polen durchzuführen.

by György Folk

Die Europäische Kommission kann in Ungarn und Polen keine wesentlichen Verbesserungen hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit feststellen, zumal in mehreren Themenbereichen die Verhandlungen derzeit zu einem Stillstand gekommen sind. Dies geht aus internen Notizen hervor, welche Liberties einsehen konnte. Im Rahmen der Sitzung der EU-Minister am Dienstag teilten Vertreter der Europäischen Kommission den Ministern außerdem mit, dass sich auch in Bezug auf die Situation der Zivilgesellschaft in den letzten Monaten nichts verbessert habe. Derzeit würden EU-Anwälte die Antwort der Budapester Regierung auf ihre Bedenken hinsichtlich des 'Anti-NGO' Gesetzes analysieren. Dieses Gesetzes verbietet es den Organisationen Rechtsbeistand in Migrationsfragen zu leisten oder das Thema überhaupt nur öffentlich anzusprechen.

Keine wirksamen Regelmechanismen

Die Kommission zeigte sich besonders besorgt darüber, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seit August 2018 zehn einstweilige Verfügungen erlassen musste, um die Regierung Orbán dazu zu verpflichten, abgelehnte Asylbewerber, die sich in Transitzonen aufhalten, mit Lebensmitteln zu versorgen. Die Kommission betonte auch ihre Besorgnis über die Pressefreiheit in Ungarn, sowie über das Fehlen konkreter Entwicklungen im Hinblick auf die Zukunft der mitteleuropäischen Universität.

Schließlich äußerte die Kommission ernste Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz in dem Land, insbesondere hinsichtlich der Entscheidung der Regierung, ein neues Verwaltungsgericht einzurichten. Experten der Kommission sind sich darin einig, dass das neue Gericht das System der Gegenseitigen Kontrolle (Checks and Balances) untergräbt. Für ihre Analyse berücksichtigte die Kommission auch die am 19. März 2019 veröffentlichte Stellungnahme der Venedig-Kommission, in der diese zu dem Schluss kommt, dass "sehr weitreichenden Befugnisse" in den Händen des Justizministers, des künftigen Präsidenten des Obersten Verwaltungsgerichtshofs und der künftigen Richter dieses Gerichts konzentriert werden. Darüber hinaus bemängelte die Venedig-Kommission, dass "keine wirksamen Kontrollmechanismen vorhanden seien, um diesen Befugnissen entgegenzuwirken".

Was die nächsten Schritte im laufenden Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 anbelangt, so teilte das Exekutivorgan der EU den Ministern mit, dass sie nun am Zug seien, da sie über genügend Expertenwissen und rechtliche Analysen sowohl des Europäischen Parlaments als auch von Seiten der Kommission verfügten, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Die Tatsache, dass bereits so viele Expertenbeiträge geteilt wurden, denen es nichts mehr hinzuzufügen gebe, mag ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung von Judith Sargentini, der Berichterstatterin des EP für das Verfahren nach Artikel 7 gegen Ungarn und Vorsitzenden des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EP, gewesen sein, eine Einladung zur Sitzung in letzter Minute am Dienstag abzulehnen.

Polens Nichterscheinen

Wohl um dem Treffen seine Bedeutung abzusprechen, verzichtete die polnische Regierung darauf, auf Ministerebene bei dem Treffen vertreten zu sein. Der polnische EU-Minister Konrad Szymański sagte vor Journalisten, er sehe keinen Grund, seinen Heimflug zu verpassen, da die Positionen seiner Regierung ohnehin bekannt seien.

Im Anschluss an die Anhörung des Europäischen Gerichtshofs zur Lage der polnischen Richter will die deutsch-französische Erklärung als ein Zeichen der Hoffnung verstanden werden, dass das von der Europäischen Kommission letzte Woche eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der neuen Disziplinarregelung für Richter Fortschritte ermöglicht. Insbesondere werde gehofft, dass das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht umgesetzt wird. Dennoch seien Paris und Berlin ernsthaft besorgt, dass die Auswirkungen der in Polen eingeführten Gesetzesänderungen die Unabhängigkeit der Justiz untergraben könnten.

Die Europäische Kommission hat bereits zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet, eines im Jahr 2017 und eines im Jahr 2018, die sich auf die vorzeitige Pensionierung polnischer Richter und die möglichen Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf die Unabhängigkeit der Justiz beziehen.

Frankreich und Deutschland argumentieren, dass die Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit in Polen, die zur Einleitung des Verfahrens nach Artikel 7 geführt haben, immer noch nicht vollständig und angemessen ausgeräumt werden konnten, weshalb sie eine weitere Anhörung vor dem Rat wünschen.

Die Ratstagung endete mit der Veröffentlichung der gemeinsamen Erklärung Deutschlands und Frankreichs, die von 11 weiteren Mitgliedstaaten unterstützt wurde. Neun Länder gingen noch weiter und unterstützten die Idee einer Anhörung vor dem Rat für Allgemeine Angelegenheiten (General Affairs Council) zu Ungarn im Juni 2019 - was die spanische Regierung jedoch für zu früh hält. Der rumänische EU-Vorsitz kam deshalb zu dem Schluss, der Rat habe den derzeitigen Stand der Verfahren nach Artikel 7 bereits geprüft und werde erst dann auf die Fragen zurückkommen, wenn die Mitglieder einen Konsens über die nächsten Schritte erzielt hätten.

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