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Massenprotest Polnischer Frauen gegen Anti-Abtreibungsgesetz

In den größten Städten Polens haben Frauen (und Männer) am vergangenen Montag gegen einen Gesetzentwurf protestiert, der ein vollständiges Abtreibungsverbot einführen soll.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights
Piotr Grzymski/facebook.com

In schwarz gekleidete Protestierende kamen am 3. Oktober unter dem Motto "Schwarzer Protest" und dem Hashtag #czarnyprotest (schwarzer Protest) zusammen.

Nach dem Beispiel isländischer Frauen in den 70er Jahren gingen die polnischen Frauen am 3. Oktober als Warnung vor dem neuen Gesetzentwurf zur Abtreibung auf die Straße. Viele Frauen weigerten sich, auf der Arbeit zu erscheinen und nahmen stattdessen an zahlreichen Protesten in Städten in ganz Polen teil.

Die "Black Monday" getaufte Aktion ging viral - Tausende von Internetnutzerinnen und Nutzern veröffentlichten Bilder von sich in schwarzer Kleidung unter dem gemeinsamen Hashtag #czarnyprotest (#blackprotest).

Konkurrierende Gesetzentwürfe

Im August hat die Bürgerkoalition "Abtreibung Stoppen!" dem Parlament einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem die Bestimmungen über die Abtreibung geändert und durch ein vollständiges Verbot ersetzt werden. Der Entwurf wurde von über 450.000 Menschen unterstützt. Gleichzeitig legte die Bürgerkoalition "Rettet Frauen" einen Gesetzentwurf zur Liberalisierung der Bestimmungen über die Abtreibung vor.

Nach geltendem polnischen Recht ist die Abtreibung nur in drei Fällen erlaubt: wenn der Fötus stark missgebildet ist; Wenn die Schwangerschaft eine ernste Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der Mutter darstellt und wenn die Schwangerschaft Folge eines Verbrechens ist (Vergewaltigung oder Sex mit Minderjährigen).

Während seiner Sitzung Mitte September beschloss das Parlament, den Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Zugangs zur Abtreibung abzulehnen und gleichzeitig die Arbeiten an jenem Gesetzentwurf fortzusetzen, der ein vollständiges Verbot des Schwangerschaftsabbruchs einführen soll.

Die Staatsanwälte erhielten außergewöhnliche Macht

Nach diesem Gesetzentwurf ist die Beendigung der Schwangerschaft illegal und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Nur wenn der Abbruch das Ergebnis einer von einem Arzt durchgeführten medizinischen Behandlung zur Rettung des Lebens der Mutter ist, gibt es keine Strafe. Dennoch müsste ein solcher Fall von den Staatsanwälten nachgeprüft werden, so dass es ihnen überlassen bliebe, im Einzelfall zu entscheiden, ob eine bestimmte medizinische Behandlung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und ob deren eigentlicher Zweck tatsächlich war, das Leben der Mutter zu retten.

Auch wenn die Beendigung der Schwangerschaft Ergebnis von unbeabsichtigten Handlungen der Mutter war, würde sie nicht bestraft werden. Allerdings würde auch hier die Entscheidung, ob der Abbruch unabsichtlich erfolgte oder nicht, von der Staatsanwaltschaft getroffen werden.

Die Helsinki Foundation for Human Rights hat ein Rechtsgutachten zu diesem Gesetzentwurf vorgelegt. Nach Ansicht der HFHR kann die Kriminalisierung des unbeabsichtigten Verhaltens, das zum Tod des Fötus führt, die Ärzte davon abhalten, vorgeburtliche Diagnosetests anzufordern und dazu führen, dass sich Mütter nicht mehr medizinisch behandeln lassen (weitere Informationen dazu gibt es hier).

Das Parlament wird seine Arbeit an diesem Entwurf im Oktober fortsetzen.

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