Demokratie & Gerechtigkeit

Deutschland: Seehofers neues Einwanderungsgesetz bedroht die Zivilgesellschaft

Deutschland sieht sich nicht ohne Stolz als auf Gerechtigkeit und Integrität basierender Rechtstaat. Dazu passt jedoch schlecht, dass der Bundesinnenminister mit seinem neuen Gesetzentwurf unter anderem die Kriminalisierung von Migrantenhelfern betreibt.

by Jascha Galaski

Frustriert über die Tatsache, dass fast jeder zweite abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben werden konnte, scheint die Bundesregierung jetzt ihre Bemühungen zu verstärken, diese Menschen des Landes zu verweisen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am 13. Februar einen 74-seitigen Gesetzentwurf mit dem Titel "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" vorgelegt.

Mit dem Gesetzentwurf soll eine "Vorbereitungshaft" vor der Abschiebung eingeführt werden, die es den Behörden ermöglichen würde, abgelehnte Asylbewerber ohne Gerichtsentscheid festzuhalten - was verfassungswidrig ist. Darüber hinaus sollen die Haftgründe ausgeweitet werden (davon Ausgehend, dass Einzelpersonen sonst entkommen könnten). Außerdem sollen die Voraussetzungen für eine Inhaftierung herabgesetzt werden (Personen, die keine Straftaten begangen haben, könnten dann im Gefängnis landen). Offensichtlich hat Herr Seehofer unseren Artikel über Alternativen zur Inhaftierung von Einwanderern und die schädlichen Auswirkungen der Inhaftierung nicht gelesen.

Darüber hinaus will der Bundesinnenminister dafür sorgen, dass es schwieriger wird eine "Duldung" zu erhalten, die es den Begünstigten ermöglicht, zu arbeiten und eine Berufsausbildung zu erhalten. Wenn es nach Horst Seehofer ginge, würden Personen aus "sicheren Herkunftsländern" generell keine Duldung mehr erhalten, was einer Diskriminierung gleichkommt, die ausschließlich auf der Nationalität der Betroffenen beruht.

Dass der Bundesinnenminister für eine strenge Migrationspolitik eintritt, ist nichts Neues. Neu ist jedoch, dass er sich jetzt auch gegen die Zivilgesellschaft wendet.

Kriminalisierung der Zivilgesellschaft - jetzt auch in Deutschland?

Wir müssen feststellen, dass in einer wachsenden Zahl von EU-Staaten Menschen, die Migranten helfen, kriminalisiert werden. In Frankreich droht ein neues Immigrationsgesetz jedem, der "versucht, die illegale Einreise, die illegale Fortbewegung oder den illegalen Aufenthalt eines Ausländers zu erleichtern", mit bis zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von 30.000 Euro; in Ungarn ist praktisch jede Unterstützung von Flüchtlingen eine Straftat; die neue italienische Regierung hat den NGOs deutlich gemacht, dass ihnen die Rettung von Menschenleben im Mittelmeerraum verboten ist; und damit ist die Liste noch längst nicht vollständig. Jetzt hat dieser Virus auch Deutschland infiziert.

Der Gesetzentwurf von Herrn Seehofer - von Aktivisten liebevoll "Hau-ab-Gesetz" genannt - sieht vor, dass jeder, der Daten oder Zeiten von Abschiebeflügen, sei es per Newsletter oder in den sozialen Medien, veröffentlicht und verbreitet, mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft wird. Diese Form der Zensur steht im Widerspruch zu den Menschenrechten und zur Meinungs- und Pressefreiheit gemäß Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Diese Maßnahme steht eindeutig im Zusammenhang mit den äußerst umstrittenen Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger. Hunderte von Afghanen wurden in ihr vom Krieg verwüstetes Land deportiert, und auch 2019 finden Abschiebeflüge weiterhin statt. Das macht den Vorschlag, die Veröffentlichung von Abschiebezeitpunkten zu kriminalisieren, so problematisch. Die Deportationen nach Afghanistan sind Gegenstand einer wichtigen öffentlichen Debatte und Anlass für zahlreiche Demonstrationen auf Flughäfen.

Darüber hinaus bietet die Veröffentlichung von Abschiebeterminen auch die Möglichkeit, vor Gericht Berufung einzulegen. Unrechtmäßige Abschiebungen werden häufig erst durch gerichtliches Eingreifen gestoppt. Nach Angaben der deutschen Organisation Pro Asyl hat der Bundesgerichtshof seit 2015 jede dritte Entscheidung in Abschiebeverfahren korrigiert.

Zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht die Abschiebung eines äthiopischen Vaters von zwei Kindern, der seit über fünf Jahren in Deutschland lebt und eine Berufsausbildung absolviert hat, in letzter Sekunde gestoppt.

Ungesetzliche Abschiebungen können für die Betroffenen fatale Folgen haben, insbesondere wenn sie in einen Staat zurückgebracht werden, in dem sie verfolgt werden. Die Ankündigung eines geplanten Abschiebeflugs kann daher für den rechtlichen Schutz der betroffenen Personen von wesentlicher Bedeutung sein.

Die Kriminalisierung von Menschenrechtsaktivisten kann Menschen davon abhalten, anderen zu helfen. Daran, dass in Ungarn unter der Regierung Orban der Raum der Zivilgesellschaft immer weiter schrumpft, haben wir uns schon gewöhnt. Jetzt, da das Virus Deutschland erreicht hat, müssen wir dafür Sorge tragen, dass es von Anfang an entschieden bekämpft wird.

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