Technologie & Rechte

Auch die neue Version von Artikel 13 bedeutet das Ende der freien Rede im Internet

Liberties hat die vorgeschlagenen Änderungsanträge zur EU-Urheberrechtsrichtlinie gelesen. Der anscheinend von den meisten Abgeordneten unterstützte Antrag ist leider genau der, welcher die größte Bedrohung für unsere Grundrechte darstellt.

by Eva Simon

Nach der Analyse der vorgeschlagenen Änderungsanträge haben wir ein besseres Verständnis dafür, wie bestimmte Gruppen von Abgeordneten den berüchtigten Artikel 13 anpassen möchten, dessen Vorgängerversion die Internetunternehmen verpflichtet hätte, Upload-Filter zu installieren.

Von den Änderungsanträgen, die wir gesehen haben, ist der von Axel Voss, dem Berichterstatter des JURI-Ausschusses, vorgeschlagene Änderungsantrag für unsere Rechte bei weitem der gefährlichste. Am 31. August twitterte er:

Der neue Vorschlag für die #Urheberrechtsrichtlinie sieht keine Maßnahmen/"Upload-Filter" vor...... Nun erwarte ich von allen, die aus diesem Grund gegen den vorherigen Vorschlag waren, dass sie den neuen Vorschlag unterstützen.

The new proposal for #copyrightdirective does not forsee any measures/„upload filter“ .... Now I expect everyone who was against the previous proposal because of this to support the new proposal.

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Aber ist das wirklich wahr?

Die von MdEP Voss vorgelegte Version beruht auf den gleichen falschen Annahmen wie die vorherige, nämlich dass Nutzer und Internetunternehmen bewusst gegen das Urheberrecht verstoßen und mit der Kreativität Anderer Geld verdienen wollen. Der Vorschlag von MdEP Voss läuft diesmal auf den Versuch hinaus, das Haftungsregime für Internetplattformen neu zu gestalten. In seiner Version heißt es ausdrücklich, dass Anbieter von Content-Sharing-Diensten wie Facebook, YouTube, GitHub oder Wikipedia die volle Verantwortung für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte tragen sollen.

Diese neu vorgeschlagene Fassung von Artikel 13 ist im Wesentlichen die gleiche wie das Original, auch wenn der Wortlaut etwas anders ist. Wie in der zuvor vorgeschlagenen Version wird dieser neue Vorschlag den Internetunternehmen keine andere Wahl lassen, als Upload-Filter zu installieren. Der Unterschied besteht diesmal darin, dass sie dies "freiwillig" tun werden.

Nach dem neuesten Vorschlag von Voss haften Internetunternehmen für Inhalte, die von ihren Nutzern hochgeladen werden. Um eine Haftung zu vermeiden, müssen sie alles entfernen, was das Urheberrecht verletzen könnte. Ihre einzige andere Möglichkeit wäre es, individuelle Entscheidungen über jeden einzelnen Inhalt zu treffen, der auf ihre Plattformen hochgeladen wird, und Zehntausende auf Urheberrecht spezialisierte Anwälte einzustellen. Aber es ist klar, dass keines dieser Unternehmen massenweise Rechtsexperten einstellen wird, denn das wäre viel teurer als ihre andere Option: automatisierte Filtermechanismen. Diese Filtermechanismen werden streng vorgehen müssen und sich im Zweifel eher auf der für die Unternehmen sicheren Seite bewegen, um das Haftungsrisiko zu minimieren. Sie werden alles blockieren, was möglicherweise gegen das Urheberrecht verstoßen könnte, um jede Möglichkeit der Haftung des Unternehmens für die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschütztem Material zu auszuschließen.

Auf den ersten Blick bleiben nur zwei Teile des Voss-Vorschlags, die Lob verdienen. Erstens das Ende von Artikel 13 Absatz 2b. Daraus ergibt sich, dass die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Rechteinhabern weder zu einer Identifizierung einzelner Nutzer noch zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten führen darf. Auch wenn die Absicht hier sehr gut ist, bleibt die Frage, wie dies von Internetdienstanbietern erreicht werden kann, da Benutzernamen und IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Und es gibt immer noch Situationen, in denen sie ihre Nutzer identifizieren können müssen, insbesondere wenn es einen Rechtsbehelfsmechanismus gibt, der sicherstellt, dass ungerechtfertigte Löschungen korrigiert werden.

Der andere Teil, der eine gewisse Anerkennung verdient, ist die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, den Nutzern Zugang zu einer unabhängigen Stelle oder einem unabhängigen Gericht zur Streitbeilegung zu gewähren. Der Vorschlag würde die Regierungen jedoch nur verpflichten, den Rechtsbehelfsmechanismus zur Verfügung zu stellen, wenn es darum geht festzustellen, ob ein Upload erlaubt sein sollte, weil er unter eine Ausnahme oder Beschränkung der Urheberrechtsbestimmungen fällt. Die vorgeschlagenen Stellen müssten sich also nicht mit anderen Rechtsfragen befassen, wie z.B. der Frage, ob die Blockade eines Uploads eine unverhältnismäßige Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellt.

Letztendlich schafft die Änderung des Haftungsregimes ein Internet, in dem die einzige Lösung mehr Filterung ist. Wir haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gebeten, die Einführung von Filtern zu verhindern und Garantien zum Schutz der Menschenrechte zu schaffen. Die Version von MdEP Voss stellt eine klare Bedrohung für unser Recht auf freie Meinungsäußerung und unsere Privatsphäre im Internet dar.

Liberties hat argumentiert, dass Schutzmaßnahmen in den Text aufgenommen werden müssen, um die Grundrechte angemessen zu schützen.

  • Wir haben die Abgeordneten des Parlaments aufgefordert, unter einer anderen Prämisse über die Nutzer des Internets an die Frage heranzugehen. Den meisten Nutzern geht es nicht darum, das Urheberrecht zu verletzen. Sie teilen Videos, Bilder und Memes zur Unterhaltung. Die neue Verordnung sollte unter diesem Gesichtspunkt geschrieben werden und nicht unter der Annahme, dass die Nutzer geistiges Eigentum stehlen wollen.
  • Das Internet sollte nicht als unendlicher öffentlicher Raum betrachtet werden. Heimvideos werden hochgeladen, um von der Familie oder kleinen Gruppen von Freunden angesehen zu werden, obwohl diese Videos theoretisch Milliarden von Menschen erreichen könnten. Daraus folgt, dass die Haftung für Inhalte von ihrer Reichweite abhängig gemacht werden sollte.
  • Die andere wichtige Garantie, die wir brauchen, um die freie Meinungsäußerung zu schützen und die Möglichkeit der Teilnahme an öffentlichen Debatten zu gewährleisten, besteht darin, Ausnahmen von der Verletzung des Urheberrechts festzulegen. Parodie und Memes sind Beispiele für legitime freie Meinungsäußerung, die im Einzelfall urheberrechtlich geschütztes Material verwenden könnten. Die EU kann eine nicht erschöpfende Liste von Ausnahmen aufstellen, zu deren Anerkennung die Mitgliedsstaaten verpflichtet sein sollten.
  • Wir haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aufgefordert, Artikel 13 um Schutzvorkehrungen zu ergänzen, um zu verhindern, dass benutzergenerierte Inhalte ohne Grund entfernt werden. Wenn Urheberrechtsinhaber und Plattformen für die Löschung rechtmäßiger benutzergenerierter Inhalte verantwortlich gemacht werden, würde dies ihre Einstellung ändern und die freie Meinungsäußerung wäre wirksamer geschützt. Diese Haftung sollte im Einklang mit der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EG) stehen.
  • Außerdem sind Transparenzgarantien erforderlich. Internetplattformen sollten keine Entscheidungen über die Sperrung oder Entfernung von Inhalten ohne Transparenz oder Rechenschaftspflicht treffen. Die EU sollte einen kostenlosen Rechtsmechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Nutzern, Rechteinhabern und Internetplattformen einführen.
Der Voss-Vorschlag gibt uns keine dieser Garantien.
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