EU-Beobachtung

Ungarns Regierung intensiviert Angriff auf Obdachlose

Ein neues, von Viktor Orbans Fidesz verabschiedetes Gesetz, macht in Ungarn das Übernachten im Freien illegal. Damit intensiviert die Regierungspartei noch einmal ihren Angriff auf die Schwächsten in der Gesellschaft.

by Hungarian Civil Liberties Union

Wenn du ein Problem nicht lösen kannst, verbiete es

Schikane und Diskriminierung von Obdachlosen ist in Ungarn nichts Neues; die Verfolgung von Obdachlosen begann mit dem Regierungsantritt von Fidesz im Jahr 2010 und dauert seither an. Im Sommer 2018 hat die Zweidrittelmehrheit im Parlament die Obdachlosigkeit landesweit verboten und damit einer der verletzlichsten sozialen Gruppen das Leben noch schwerer gemacht. Mit der am 15. Oktober 2018 in Kraft getretenen siebten Novelle des Grundgesetzes, wurde das Gesetz über Kleinkriminalität geändert.

Wesentliche Änderungen

Die Regierung hat den lokalen Gemeinden das Recht genommen, in dieser Angelegenheit selbst zu entscheiden. Bislang waren sie in der Lage, über das Verbot der Obdachlosigkeit auf ihrem Gebiet selbst zu entscheiden, aber ab sofort ist Obdachlosigkeit im ganzen Land eine Straftat, dementsprechend werden Obdachlose als Straftäter behandelt.

Bisher wurden Verstöße gegen die "Regeln für den Aufenthalt in öffentlichen Räumen" mit Sozialdienst oder einer Geldstrafe bestraft. Nach den neuen Vorschriften können 'Straftäter' jedoch auch ins Gefängnis geschickt werden. Die bisherigen Regeln wurden von der Polizei kaum angewandt: Seit Ende 2016 wurden keine Bagatellverfahren wegen 'Schlafen im Freien' mehr eingeleitet. Laut einem Medienbericht wird am 16. und 17. Oktober, also am Vorabend des Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut, eine große Polizeiaktion erwartet, um Obdachlose aus dem öffentlichen Raum zu 'tilgen'.

Nach der neuen Verordnung müssen Strafmaßnahmen eingeleitet werden, wenn jemand dreimal beim Übernachten im Freien erwischt wird. Die Polizei kann mehrmals täglich gegen einen Obdachlosen vorgehen und bei der vierten Verwarnung innerhalb von 90 Tagen ist sie verpflichtet, ein Verfahren wegen Bagatelldelikten einzuleiten. In diesem Fall muss der Täter unverzüglich für 72 Stunden oder bis zu einer endgültigen Entscheidung, die mehrere Wochen dauern kann, festgehalten werden. Nach drei Straftaten droht Zivildienst oder eine Freiheitsstrafe von einem bis 60 Tagen. Eine Person, die zweimal innerhalb von sechs Monaten von einem Gericht verurteilt wurde, muss mit einer Freiheitsstrafe belegt werden.

Freiheitsstrafe statt Wohnungspolitik und sinnvolle sozialpolitische Intervention

Die siebte Novelle des Grundgesetzes schreibt den Schutz christlicher Werte als Verpflichtung für alle staatlichen Organe vor. Wir betrachten es als einen grundlegenden Widerspruch, dass mit derselben Gesetzesnovelle diskriminierende und demütigende Maßnahmen gegen Obdachlose eingeleitet wurden.

Ziel der Verordnung ist es, Obdachlosigkeit unsichtbar zu machen und Obdachlose in Unterkünfte zu zwingen, indem ihnen mit Freiheitsstrafe gedroht wird. Allerdings sind weder die Sozialdienste noch die Behörden oder Strafverfolgungsbehörden darauf vorbereitet, Tausende von Menschen aufzunehmen oder auch nur dazu bereit soziale Probleme mit Hilfe der Kriminalpolitik zu bewältigen. Es ist zu erwarten, dass die Gesetzesnovelle dazu führen wird, dass diejenigen, die in öffentlichen Räumen leben, von den Städten ausgeschlossen werden und sich an Orte zurückziehen, an denen sie weniger oder gar keinen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen haben, was ihre soziale Isolation nur noch verstärkt. Die Verordnung wird weder die Wohnprobleme von Obdachlosen lösen, noch ist damit zu rechnen, dass die öffentlichen Räume durch sie sauberer werden. Deutlich zunehmen werden jedoch die Belastung der Behörden, Sozialdienste und Strafverfolgungsbehörde sowie die Diskriminierung von Obdachlosen in der Gesellschaft.

Inhaftierung kostet mehrere zehn Millionen ungarische ohne echte Lösungen zu bieten

Es wurden keine offiziellen Statistiken über die Zahl der Menschen veröffentlicht, die auf der Straße und in Notunterkünften leben. Es wird geschätzt, dass 12.000 - 13.000 Menschen in Ungarn von Obdachlosigkeit betroffen sind. Zusätzlich sind Zehntausende durch den Verlust ihrer Häuser aufgrund von Schulden oder hohen Mieten auf dem deregulierten Immobilienmarkt gefährdet. Nach Angaben des Arbeitsministeriums stehen jedoch nur 9.600 Plätze für Obdachlose im Land zur Verfügung, weitere 1.500 Plätze können in "Krisensituationen" genutzt werden.

Selbst wenn es genügend Platz gäbe, können Familien in Notunterkünften nicht zusammenbleiben. Männer und Frauen werden getrennt. Kinder werden in öffentliche Obhut genommen, wenn ihre Familien ihre Unterkunft verlieren. Nach von der NGO The City is for All angeforderten Daten befinden sich in Budapest inzwischen 2.500 leere Wohnungen im Besitz der Stadtverwaltung und werden nicht an Bedürftige vergeben. Die Kommunalverwaltungen der ungarischen Hauptstadt geben jährlich mindestens 190 Millionen Forint für die Instandhaltung leerer Wohnungen aus, und im vergangenen Jahr wurden mindestens 346 Wohnungen aus dem Besitz der Kommunen an private Eigentümer verkauft.

Die The Petty Offences Working Group ist der Ansicht, dass Haushaltsmittel für die Verhinderung von Obdachlosigkeit ausgegeben werden sollten, insbesondere um zu verhindern, dass sich Familien soweit verschulden, dass sie ihre Häuser verlieren, und nicht für die Inhaftierung von Schwachen und Benachteiligten. Die Inhaftieren eines 'Straftäters' für einen Tag kostet ca. 8.000 Forint. Nach den Statistiken über unbezahlte Bußgelder haben Obdachlose durchschnittlich seit 2012 insgesamt 70 Tage in Haft verbracht.

Die Regierung Orbán bewegt sich immer weiter in Richtung Willkürherrschaft

Dies passt gut zu einer Reihe von Maßnahmen der Regierung Fidesz, die alle das Ziel verfolgen, die Rechtsstaatlichkeit zu zerstören. Diese Maßnahmen haben bereits zu einer Verringerung der Macht des Verfassungsgerichts und einer Bedrohung der Funktion der gegenseitigen Kontrolle (Checks and Balances) geführt. In den letzten Jahren hat die Regierung Fidesz unabhängige Menschenrechts-NGOs und mehrere Hochschulen angegriffen und es ist ihr gelungen, die Auswahl an unabhängigen Pressepublikationen einzuschränken.

Nachdem sie bei den Parlamentswahlen 2018 erneut eine Zweidrittelmehrheit erreicht hatte, setzte sie die Reihe von Angriffen auf unabhängige NGOs mit der Verabschiedung neuer Gesetze fort. Die Unabhängigkeit der Gerichte und die Freiheit von Forschung und Lehre sind gefährdet. Die Propaganda der Regierung hat zu einem Anstieg der Fremdenfeindlichkeit geführt, und die Zahl der Opfer der ständigen Feindseligkeiten nimmt zu. Die jüngsten Auswüchse dieser autoritären Art der Machtausübung sind die geplante Einführung einer Strafsteuer von 25 % auf Organisationen, die sich mit Flüchtlingen befassen, sowie die Androhung von bis zu einem Jahr Gefängnis, für das Helfen von Flüchtlingen.

Das Hungarian Helsinki Committee, die Hungarian Civil Liberties Union und die Street Lawyers’ Association sind Mitglieder der Petty Offences Working Group.

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