Technologie & Rechte

Niederlande: Passagiere kämpfen gegen die Bahn um Datenschutz

Ein Fahrgast hat bei der niederländischen Datenschutzbehörde einen Vollstreckungsantrag gestellt, er argumentiert, dass die niederländische Eisenbahn die Privatsphäre der Fahrgäste verletzt.

by PILP

Als Reaktion auf drei neue Versuche der Niederländischen Bahn, die Privatsphäre von Zugreisenden zu verletzen, hat der Fahrgast Michiel Jonker bei der niederländischen Datenschutzbehörde (DPA) einen Vollstreckungsantrag gestellt. Konkret geht es dabei um folgende Punkte:

  • Ablehnung der Rückerstattung des Restguthabens auf anonymen ÖPNV-Chipkarten, wenn der Inhaber seine Namens- und Adressdaten nicht an das Bahnunternehmen weitergibt;
  • Ablehnung von internationalen Zugtickets durch Bahn-Mitarbeiter an den Bahnschaltern, wenn die Käufer ihre Namens- und Adressdaten nicht an das Unternehmen weitergeben;
  • Seit dem 2. Juli 2018 werden zusätzliche "Servicekosten" erhoben, wenn Inhaber von anonymen ÖPNV-Chipkarten bar bezahlen, um das Guthaben auf diesen Karten aufzuladen.

Seit Juli 2014 hat das Unternehmen bereits auf verschiedene Weise Angriffe auf die Privatsphäre niederländischer Bahnreisender gestartet. Dabei ging es darum:

  • Inhaber von anonymen ÖPNV-Chipkarten gegenüber Rabattstunden zu diskriminieren;
  • De-anonymisierung der anonymen ÖPNV-Chipkarten, wenn die niederländische Bahn zur Erbringung von Dienstleistungen aufgefordert wird (z.B. Rückerstattung von Geld bei Verspätungen);
  • Zwei eindeutige Kartennummern auf jeder anonymen Chipkarte, wodurch die Anonymität dieser Karten beeinträchtigt wird.

Als Reisender, der seine Privatsphäre wahren will, hat Jonker die DPA wiederholt gebeten, diese Verstöße zu untersuchen und Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen. Jonker hat bereits mehrere Klagen gegen die DPA gewonnen, die sich zunächst weigerte, sich überhaupt mit den Klagen zu befassen.

Die kürzlich verabschiedete Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) wird eine wichtige Rolle bei der Bewertung der neuen Verstöße durch die niederländische Bahn spielen. Ein weiteres zentrales Thema wird das Recht auf Barzahlung sein, welches die Privatsphäre schützt.

Jonker: "Bei all diesen Themen stellt sich die Frage, ob die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel in den Niederlanden Anspruch auf einen echten und wirksamen Schutz ihrer Privatsphäre haben. Diese Frage ist aktueller denn je, wenn man sieht, wie Menschen in Situationen behandelt werden, in denen die Privatsphäre nicht ausreichend geschützt ist. Wir denken nicht nur an China mit seinem Social Credit Score oder die Vereinigten Staaten mit ihren "No Fly"-Listen, sondern auch an europäische Länder, in denen in den letzten Jahren Gesetze verabschiedet wurden, die es der Regierung erlauben, Reisende auszuspionieren, die nicht einmal eines strafbaren oder riskanten Verhaltens verdächtigt werden. Zum Beispiel Frankreich mit seinem permanenten Ausnahmezustand und die Niederlande mit seinem neuen Nachrichten- und Sicherheitsgesetz."

Auch in diesem neuen Fall wird Jonker von Privacy First und Maatschappij voor Beter OV unterstützt.

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