Technologie & Rechte

Darf Jesus Jeans tragen? Der Gerichtshof in Straßburg entscheidet

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte muss entscheiden, ob eine Abbildung von Jesus und Maria in der Werbung religiösen Gefühle verletzt hat.

by Human Rights Monitoring Institute

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde des Designers Robert Kalinkin (vertreten durch das Human Rights Monitoring Institute) gegen die unangemessene Beschränkung seiner Freiheit der Meinungsäußerung angenommen.

Verurteilt

Die mittlerweile verbotenen Werbeplakate zeigten junge Männer und Frauen, die Kleidung aus Kalinkins Kollektion trugen, mit Slogans wie "Jesus, what trousers!", "Dear Mary, what a dress!" und "Jesus [bzw.] Mary, what are you wearing!"

Im November 2012 erklärte die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde, dass die Anzeigen religiöse Symbole in einer respektlosen und unangemessenen Weise verwenden und als solche als Verstoß gegen die öffentliche Moral zu werten seien.

Unter Berufung darauf urteilte die staatliche Verbraucherschutzbehörde, dass die Anzeigen für die Kollektion des Designers die Bestimmungen des Gesetzes über die Werbung in Bezug auf die öffentliche Moral verletzen und verhängte eine Geldbuße von 2.000 Litas (579 €).

Beleidigte Gläubige

Das für die Werbekampagne verantwortliche Unternehmen, Sekmadienis UAB, legte erfolglos Berufung gegen die Anordnung ein. Unter anderem stützte sich das Gericht auf den von hundert Gläubigen unterzeichneten Brief der litauischen Bischofskonferenz, in dem diese erklären, die Anzeigen verletzen ihre religiösen Befindlichkeiten.

Auch das Oberste Verwaltungsgericht Litauens bestätigte nach einer weiteren Berufung das Urteil des Gerichts erster Instanz, nämlich, dass in den Anzeigen religiöse Symbole unangemessen verwendet wurden.

Lithuanian courts determined that the advertisements were clearly contrary to public morals.

Litauische Gerichte urteilten, dass diese Werbung deutlich gegen die öffentliche Moral verstößt.

Nach Ansicht des Gerichts steht die verbreitete Werbung eindeutig im Widerspruch zur öffentlichen Moral. Da Religion eine bestimmte Art von Weltanschauung sei, trüge sie unvermeidlich zur moralischen Entwicklung der Gesellschaft bei. Symbole religiöser Natur hätten einen bedeutenden Platz im System der geistigen Werte des Einzelnen und der Gesellschaft als Ganzes, so die Richter und ihre ungeeignete Verwendung erniedrige sie und stehe im Widerspruch zu allgemein anerkannten moralischen und ethischen Normen.

Das Gericht entschied, dass die gewählte Form der Werbung nicht den guten Sitten und den Grundsätzen entspricht, die Werte des christlichen Glaubens und seine heiligen Symbole zu respektieren.

Nächste Station: Straßburg

Karolis Liutkevičius, der Anwalt des Human Rights Monitoring Institute, der den Fall in Straßburg vertritt, hält das vorgenannte Urteil für eine unzumutbare Einschränkung der Freiheit der Meinungsäußerung von Künstlern und Unternehmen.

"Eines der grundlegenden Probleme mit den Entscheidungen der Behörden, welches uns dazu bewogen hat, diesen Fall zu vertreten, ist, dass sie dazu neigen, die öffentliche Moral mit religiöser (genauer gesagt, katholischer) Moral zu vermengen."

Liutkevičius sagte, Litauen sei ein säkularer Staat – dies sei eines der in der Verfassung verankerten grundlegenden sozialen Prinzipien.

"Mit diesem Fall möchten wir noch einmal die Aufmerksamkeit auf dieses Prinzip lenken und zugleich das Recht auf einen öffentlichen Diskurs und Ausdruck schützen, der frei, farbenfroh und unbelastet ist von unangemessenen religiös begründeten Einschränkungen."

Die litauische Regierung hat bis zum 24. Januar 2017 Zeit, ihre Reaktion zu dem Fall vorzulegen.
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