EU-Beobachtung

Neuer EP-Bericht bestätigt systemische Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn

Ein neuer Bericht des Europäischen Parlaments über Ungarn skizziert unter anderem systemische Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit.

by György Folk

"Ich mache mir große Sorgen über den Schutz der individuellen Rechte der Ungarn", sagte Judith Sargentini, die Berichterstatterin des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments (LIBE) in ihrer Funktion als Verfasserin des oben genannten Berichts.

Im Mai wird über Sargentinis Bericht im LIBE-Ausschuss abgestimmt, damit er im September dieses Jahres dem Parlament vorgelegt werden kann. Er soll als Grundlage dienen für die Diskussionen des Europaparlaments über die Einleitung des Rechtsstaatlichkeitsverfahrens der EU gegen Ungarn auf Grundlage von Artikel 7 des Vertrags von Lissabon.

Der Bericht wurde auf einer Plenarsitzung im Mai 2017 angefordert, bei der die Mehrheit der Parlamentarier zustimmte, durch das EP prüfen zu lassen, ob dieses die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 7 empfehlen soll. Dieses Verfahren ermöglicht es den EU-Regierungen, gegen einen anderen Mitgliedstaat vorzugehen, wenn dessen Regierung die Grundwerte der EU ernsthaft verletzt.

Der von Sargentini erstellte EP LIBE Report stützt sich auf Stellungnahmen der vier Ausschüsse für Frauenrechte, Kultur und Bildung, Haushaltskontrolle und konstitutionelle Fragen. Die beiden letztgenannten haben ihre Stellungnahmen bereits abgegeben, und beide fordern, dass zum ersten Mal in der Geschichte der Union ein Verfahren nach A.

Der Hauptbericht des LIBE Ausschusses basiert auf ihren Recherchen, auf Interviews und auf Beiträgen des Venedig-Ausschusses des Europarates, des Lanzarote-Ausschusses des Europarates, der Vereinten Nationen und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union (CJEU).

Freunden die Wahrheit sagen

Sargentini, eine Abgeordnete der Grünen aus den Niederlanden, sagte nach dem LIBE-Treffen am Donnerstag, dem 12. März, gegenüber der Presse, eine Regierung, die sich ihrer selbst sicher sei, sei eine Regierung, die Kritiker einlade; so funktioniere die Europäische Union, denn sie sei ein System, das auf gemeinsamen Werten beruhe.

Sie äußerte jedoch auch Bedenken gegenüber dem Verfahren und fügte hinzu:

"Es ist schmerzhaft zu erkennen, dass wir auf externe Analysen angewiesen sind und dass wir als Europa davor zurückschrecken, unsere eigene Gemeinschaft zu kritisieren. Wir sind unter Freunden, wir müssen auch die Wahrheit sagen können."

Der Bericht behandelt unter anderem die Themen Unabhängigkeit der Justiz, Funktionieren des Verfassungssystems, Korruption und Interessenkonflikte, Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit, Religionsfreiheit und Vereinigungsfreiheit und kommt zu dem Schluss, dass sich die Ungarn, obwohl sie Bürger der Europäischen Union sind, nicht auf dieselben Grundrechte wie Bürger anderer EU-Länder verlassen können.

Fidesz MdEP und langjähriges Mitglied des LIBE-Ausschusses Kinga Gál beklagte in ihrer Reaktion auf die Anhörung, dass der Sargentini-Bericht an die Presse durchgesickert sei. Sie stellte den Bericht als Versuch dar, eine gescheiterte Opposition und gescheiterte NGOs zu unterstützen.

Gál betonte, die Opposition werde in Ungarn nicht verfolgt, Journalisten würden nicht ermordet und sagte, dass sich dieser Bericht für sie wie ein Gerichtsverfahren anfühlt, das auf längst abgeschlossenen Gerichtsverfahren und längst gelösten politischen Konflikten beruht.

Timing in Frage gestellt

Zur Frage des Timings des Berichts sagte Sargentini, dass sie ursprünglich beabsichtig hätte, den Bericht im März vorzulegen, ihn aber auf die Zeit nach den Wahlen verschoben habe, da sie nicht wolle, dass dieser Bericht als politisches Instrument verwendet werde.

Sie betonte, dass sie als Verfasserin des Berichts ein möglichst unvoreingenommenes und objektives Ziel verfolgt, denn es handele sich bei dem Bericht um eine rechtliche Analyse der Politiken und Gesetze.

Auf praktischer Ebene nannte Sargentini Bedenken in Bezug auf Medienschließungen, besorgniserregende Tendenzen bei den Frauenrechten, um sich greifende Intoleranz gegenüber Roma und Minderheiten, Probleme im Zusammenhang mit der Behandlung von Migrantenkindern und die abschreckenden Auswirkungen von Gesetzen, wie dem jüngsten Stop Soros-Gesetzentwurf, der sich gegen kritische Gruppen der Zivilgesellschaft richtet.

Frans Engel von der Europäischen Volkspartei (EVP), der auch die Fidesz angehört, sagte, es sei schwierig - vor allem nach acht Jahren fragwürdiger Versuche -, aber das EP müsse versuchen, die derzeitige Lage zu verstehen. Orban habe einen "anything goes"-Ansatz gewählt, um das Fiasko von 2002 zu verhindern, als seine Partei die Wahlen verloren hatte. So etwas habe in der EU aber keinen Platz.

Parallele Ansätze der EU

Neben der Arbeit der Parlamentarier gibt es derzeit drei hochpolitische Gerichtsverfahren, die für Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission relevant sind.

Das Anti-NGO-Gesetz wurde an den CJEU verwiesen, nachdem Ungarn die Bedenken der Kommission, die in zwei früheren Phasen des Verfahrens geäußert wurden, nicht ausgeräumt hatte: das Aufforderungsschreiben der Kommission vom Juli 2017 und die mit Gründen versehene Stellungnahme vom Oktober letzten Jahres.

Im zweiten Fall geht es um die Migrantenquoten, die Ungarn entschieden abgelehnt hatte und der dritte Fall betrifft das gegen die Central European University gerichtete Hochschulgesetz. Auch diese beiden Fälle sind beim Gerichtshof anhängig.

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