EU-Beobachtung

Wir fordern drei Maßnahmen der Europäischen Kommission, um Ungarns Demokratie wiederherzustellen

Sechs Monate sind vergangen, seit ein EU-Gerichtsurteil bestätigte, dass Orbans Anti-NGO-Gesetz gegen EU-Recht verstößt. Ungarns Regierung hat noch nichts unternommen, um dem Urteil nachzukommen.

by Linda Ravo
Flickr / ITU Pictures

Ziel des ungarischen NGO-Gesetzes ist es, Bürgergruppen, dieKorruption und den wachsenden Autoritarismus kritisieren, zum Schweigen zu bringen. Hier sind drei Empfehlungen an die Europäische Kommission, denn es ist ihre Aufgabe sicherzustellen, dass Orbans Regierung das Urteil umsetzt.

Vor sechs Monaten urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass Ungarn illegal Spenden einschränkt und Gruppen für Rechte und Demokratie verleumdet. Das Gericht stimmte den Argumenten der Europäischen Kommission zu, die argumentierte, das Anti-NGO-Gesetz verletze Teile des EU-Rechts, einschließlich der EU-Grundrechtecharta.


Fidesz Krieg gegen NGOs, die sich für Grundrechte und Demokratie einsetzen

Seit 2010 tut die ungarische Regierung mit einer langen Reihe von Maßnahmen alles, um die Demokratie des Landes zu zerstören. Dazu gehören schwere Korruption, Angriffe auf individuelle Freiheiten, die Gleichschaltung unabhängiger Institutionen wie Medien und Gerichte und wiederholte Hasskampagnen, mit denen Menschen, die nach Europa migrieren, zum Sündenbock gemacht werden. Menschenrechts- und Demokratiegruppen haben diese Maßnahmen kritisiert und den Bürgern geholfen, sich zu organisieren, um ihren Widerstand zum Beispiel in Form von Protestkundgebungen auszudrücken.

Als Reaktion darauf begann die Regierung, diese NGOs anzugreifen, indem sie behauptete, sie würden sich durch ihre Kritik an der Regierungspartei in die Politik einmischen und sie würden von ausländischen Geldgebern dafür bezahlt, nationale Interessen anzugreifen. Im Jahr 2017 verabschiedete die Regierung ein Gesetz, das NGOs, die mehr als 24 000 € an Spenden aus dem Ausland erhalten, dazu verpflichtet, sich öffentlich in einem staatlichen Register und auf ihren Kommunikationsmaterialien als "ausländisch unterstützt" zu deklarieren. Neben anderen Anforderungen müssen NGOs auch die Details jedes ausländischen Spenders, der ihnen mehr als 1.600 Euro pro Jahr zukommen lässt, offenlegen. Das Gesetz gibt der Regierung die Befugnis, das Vermögen von Organisationen einzufrieren oder ihre Aktivitäten zu beenden, wenn sie sich nicht daran halten.


EU-Gericht urteilt zugunsten von Demokratie und BürgerInnen.

Vor Gericht behauptete die Regierung, das Gesetz solle transparent machen, woher Organisationen ihre Gelder bekommen, da aus dem Ausland finanzierte NGOs die politischen und wirtschaftlichen Interessen des Landes bedrohen. In seinem Urteil betonte der EU-Gerichtshof dagegen die wichtige Rolle, welche NGOs dabei spielen, den Bürgern zu helfen, an der Führung ihrer Demokratien teilzuhaben. Außerdem habe Ungarn keine Beweise dafür vorlegen können, dass das Verhalten von NGOs auf eine Einmischung in die nationale Politik hinausläuft. Vielmehr stellte das Gericht fest, das Gesetz ziele darauf ab, NGOs daran zu hindern, den Bürgern bei der Teilhabe an öffentlichen Belangen zu helfen, indem ihr Ruf zerstört und ihre finanzielle Unterstützung gekappt wird.

Bis heute hat die ungarische Regierung keine Schritte unternommen, um dem Urteil nachzukommen. Im Gegenteil, die Behörden nutzen das Gesetz weiterhin aktiv, um den Zugang von NGOs zu EU-Geldern zu beschränken.

Liberties hat mit Unterstützung der Hungarian Civil Liberties Union, des Hungarian Helsinki Committee und Amnesty International Hungary einen Policy Brief veröffentlicht, der aufzeigt, welche Maßnahmen die Europäische Kommission ergreifen muss, um sicherzustellen, dass die Regierung Orban das Urteil auch umsetzt

https://www.facebook.com/watch/?ref=external&v=347...

Wie die Kommission das Urteil durchsetzen sollte

Die EU-Verträge verpflichten die Europäische Kommission, dafür Sorge zu tragen, dass die Regierungen das EU-Recht umsetzen. Dazu gehört auch, die Durchsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu überwachen und EU-Länder wieder vor Gericht zu bringen, wenn sie den Entscheidungen des Gerichtshofs nicht nachkommen. Wir empfehlen drei Maßnahmen, die die Europäische Kommission ergreifen sollte.

1. Deutlich machen, dass das Urteil die Aufhebung des Anti-NGO-Gesetzes verlangt

Das Urteil lässt der ungarischen Regierung keinen Spielraum, ledigich durch eine einfache Änderung des Anti-NGO-Gesetzes den Forderungen nachzukommen. Der Grund dafür ist, dass das Gericht deutlich macht, dass die grundlegende Prämisse des Gesetzes (dass NGOs sich in die Politik einmischen) falsch ist. Nur durch die Abschaffung des Gesetzes können NGOs ihrer Aufgabe nachkommen, den Bürgern zu helfen, ihre Meinung gegenüber der Regierung zu äußern. Die Kommission sollte deutlich machen, dass das Urteil von der ungarischen Regierung verlangt, das Gesetz als Ganzes aufzuheben.

2. Sollte Ungarn versuchen, das Gesetz lediglich zu ändern, muss das umgehend und streng geprüft werden

Die regierende Fidesz-Partei hat bereits einen von der oppositionellen Ungarischen Sozialistischen Partei (MSZP) ins Parlament eingebrachten Gesetzesentwurf abgelehnt, der das Gesetz zurücknehmen sollte. Das legt die Vermutung nahe, dass die Regierung versuchen könnte, das Anti-NGO-Gesetz lediglich abzuschwächen. Sollte dies der Fall sein, sollte die Kommission die Änderungen genau und schnell prüfen, um eine Verzögerung zu vermeiden. Dies wird die Regierung daran hindern, mit der Kommission juristisch Katz und Maus und damit auf Zeit zu spielen und so zu erreichen, dass das Gesetz in Kraft bleibt.

3. Eine Frist zur Wiedervorlage vor dem Gerichtshof setzen

Die Kommission ist befugt, den Gerichtshof erneut anzurufen und ihn aufzufordern, ein Bußgeld gegen die Regierung zu verhängen, bis diese dem Urteil nachkommt. Die Kommission sollte der ungarischen Regierung deutlich machen, dass sie dazu bereit ist, wenn die Regierung das Gesetz nicht innerhalb einer bestimmten Frist aufhebt.

Wir alle verlassen uns auf die EU, um unsere Rechte zu schützen. Der EU-Gerichtshof hat seine Aufgabe erfüllt. Jetzt muss die Kommission dafür sorgen, dass Fidesz das Urteil des Gerichts auch umsetzt.

Lies hier unseren Policy Brief.

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