EU-Beobachtung

Zu viele Kinder leben in Italien hinter Gittern

Haftanstalten sind keine Orte für Kinder, aber derzeit leben in Italien rund 60 Kinder mit ihren Müttern im Gefängnis.

by Sofia Antonelli

Nach italienischem Recht dürfen inhaftierte Mütter ihre Kinder bis zum Alter von 3 Jahren bei sich behalten. Danach müssen die Kinder das Gefängnis verlassen und sind der Obhut des anderen Elternteils, eines Verwandten oder als letzter Ausweg, der sozialen Dienste anvertraut. Diese Bestimmung schützt das Recht weiblicher Häftlinge mit Kindern, Mutter zu sein und gleichzeitig schützt sie das Recht der betroffenen Kinder, bei ihren Müttern aufwachsen zu können, zumindest während der ersten Lebensjahre. Auf der anderen Seite bedeutet dies aber, dass die betroffenen Kinder das besonders sensible Kleinkindalter in der ungesunden Umgebung eines Gefängnisses verbringen.

Wie sieht die Praxis aus?

Derzeit leben in italienischen Gefängnissen 60 Kinder zwischen 0 und 3 Jahren, von denen wir allerdings nur selten etwas hören. Vor Kurzem machte der Fall eines einjährigen Kindes Schlagzeilen, das mit seiner Mutter im Gefängnis von Messina lebte und versehentlich Rattengift gegessen hatte und beinahe daran gestorben wäre. Das Gefängnis war von Mäusen befallen und ein Polizist ergriff die Initiative und legte das Gift in der Abteilung aus, in der Kinder und Mütter leben. Das ist ein extremes Beispiel, aber es verdeutlicht die gefährlichen und im Allgemeinen ungeeigneten Bedingungen, unter denen einige bedauerliche Kinder die ersten Jahre ihres Lebens verbringen müssen.

Um dies zu vermeiden haben in den letzten Jahren mehrere Freiwilligenverbände gemeinsam mit politischen und juristischen Institutionen hart daran gearbeitet, eine vernünftige Alternative zur Inhaftierung von Kindern zu finden, bei der die Beziehung zu ihren Eltern nicht unterbrochen werden muss. Dank dieser Bemühungen wurde im Jahr 2001 das so genannte Gesetz vom 8. März verabschiedet, das einige Teile der vorherigen Verordnung veränderte und die Einführung neuer Mechanismen zur Erleichterung des Zugangs zu alternativen Maßnahmen für Häftlingsfrauen mit Kleinkindern förderte.

Dennoch sind die vom Gesetz vorgesehenen alternativen Maßnahmen nur für einige Gruppen von Häftlingsmüttern zugänglich, insbesondere für Frauen, bei denen kein Rückfallrisiko besteht und die nachweisen können, dass es tatsächlich wahrscheinlich ist, dass sie in Zukunft wieder mit ihren Kindern zusammenleben können. Durch diese Bedingungen wurden alle Frauen am Rande der Gesellschaft ausgeschlossen, wie etwa Frauen, die wegen Drogenstraftaten inhaftiert sind. Auch Hausarrest ist eine Alternative zum Gefängnis, die ausländischen Frauen ohne festen Wohnsitz nicht zur Verfügung steht, wodurch deren Schicksal und das Schicksal ihrer Kinder zwangsläufig auf das Leben in einer Gefängniszelle beschränkt bleibt.

Der Weg nach vorn

Eine weitere Reform wurde 2011 eingeführt. Das neue Gesetz sah, mit Ausnahme von den Fällen, bei denen eine Inhaftierung für absolut notwendig erklärt wurde, die Möglichkeit vor, dass Mütter mit Kindern ihre Haftstrafe in besonderen Einrichtungen, den sogenannten ICAM (Istituto di custodia attenuata per madri detenute) verbüßen können. Dies würde ihnen erlauben, mit ihren Kindern zu leben, bis diese das Alter von sechs Jahren erreicht haben. Es gibt auch so genannte geschützte Familienhäuser, in denen Frauen, die keinen stabilen Wohnsitz haben, Hausarreststrafen verbüßen können.

Die ICAM sind Einrichtungen der Gefängnisverwaltung, die 2007 versuchsweise eingerichtet wurden. Sie sollen nicht wie traditionelle Gefängnisse aussehen: Vollzugsbeamte tragen normale Kleidung, die Sicherheitssysteme sind für Kinder nicht erkennbar und die Strukturen sehen aus wie eine vertraute Umgebung. Abgesehen von ihrem äußeren Erscheinungsbild sind die ICAM jedoch Haftanstalten und keine Alternativen zur Haft. Sie befinden sich oft in der Nähe des echten Gefängnisses und somit weit entfernt von urbanen Strukturen. Obwohl sie nicht das Aussehen eines normalen Gefängnisses haben, sind sie immer noch Orte, die geschaffen wurden, um Menschen darin einzusperren.

Geschützte Familienhäuser

Eine echte Alternative zur Kinderhaft sind geschützte Familienhäuser. Dabei handelt es sich um richtige Wohnungen ohne Gitterstäbe oder Tore, die in die städtische Struktur integriert sind, mit Spielplätzen, Orten für pädagogische Aktivitäten, für medizinische Versorgung und für Besuche von Verwandten. In einem geschützten Familienhaus haben die Häftlinge viel eher die Möglichkeit, sich wie echte Mütter zu verhalten. Sie können beispielsweise ihre Kinder zur Schule bringen und mit ihnen im Garten spielen.

Das Gesetz von 2011 sieht jedoch keine Finanzierung für die geschützten Familienhäuser vor, die anders als die ICAM nicht unter der Leitung der Gefängnisverwaltung stehen sondern von den lokalen Behörden verwaltet werden müssen.

Bis heute existiert nur ein einziges geschütztes Familienhaus, das im Juli 2017 in Rom eröffnet wurde. Durch der Einrichtung von fünf oder sechs weiteren derartigen Häusern könnten alle Kinder, die derzeit in Italien im Gefängnis leben, mit ihren Müttern in Strukturen untergebracht werden, die ihren Bedürfnisse besser entsprechen. Leider hat sich diese Erkenntnis derzeit aber noch lange nicht durchgesetzt.

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