EU-Beobachtung

Straßburg verurteilt Italien erneut wegen "unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung"

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien erneut für schuldig befunden, gegen Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verstoßen zu haben, der Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verbietet.

by Federica Brioschi

Drei neue Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen Italien finden einen Verstoß gegen Artikel 3, einen der Kernartikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die drei Urteile betreffen zwei verschiedene Ereignisse, die räumlich und zeitlich unabhängig voneinander stattfanden: in den Kasernen von Bolzaneto während des G8-Gipfels von Genua 2001 und im Gefängnis von Asti im Jahr 2004. Der italienische Staat muss den Klägern 4 Millionen Euro Entschädigung zahlen.

Genua G8

Die Ereignisse in Genua, die zu den Schuldsprüchen geführt haben, können in zwei verschiedene Handlungen aufgeteilt werden: die Erstürmung der Diaz-Schule in der Nacht des 21. Juli 2001; und die Misshandlungen, die in der Kaserne von Bolzaneto stattfanden.

Im April 2015 hatte der EGMR bereits über den Antrag von Arnaldo Cestaro, der in der Nacht des Überfalls in der Diaz-Schule war, entschieden und ihm eine Entschädigung durch den italienischen Staat gewährt. Der entscheidende Punkt des Urteils war die eindeutige Verurteilung des Verhaltens der Strafverfolgungsbehörden, das gegen Artikel 3 EMRK verstieß, der Folter, unmenschliche und erniedrigende Behandlung sowie Behandlungen verbietet. Der Gerichtshof kritisierte auch die Unzulänglichkeit des italienischen Rechtssystems, das damals das Verbrechen der Folter nicht in das Strafgesetzbuch einbezog, und eine Verjährungsfrist für die Verfolgung derartig schwerwiegender Vorwürfe vorsah.

Im Juni 2017 verurteilte der EGMR Italien zum zweiten Mal wegen der gleichen Ereignisse, die von Strafverfolgungsbeamten in der Diaz-Schule in Genua verübt wurden. In dem Urteil, das sich im Wesentlichen auf den Fall Cestaro stützt, wiederholte der Gerichtshof seine Besorgnis über das Fehlen von Rechtsvorschriften, die das Verbrechen der Folter bestrafen.

Das jüngste Urteil (vom 26. Oktober 2017) des EGMR betrifft die Ereignisse in den Kasernen von Bolzaneto, wo die während der G8-Unruhen verhafteten Demonstranten von der Polizei und dem Arzt misshandelt wurden. Nach Analyse aller Fakten stellte das Gericht einen Verstoß gegen Artikel 3 fest und zwar nicht für unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, sondern für das schwerste Verbrechen: Folter.

In dem Urteil erkennt der EGMR die Bemühungen der innerstaatlichen Gerichte an, trotz der mangelnden Kooperation der Polizeikräfte die Ermittlungen durchzuführen. Der Gerichtshof betonte jedoch, dass die Verjährungsfrist und das Fehlen des Folterverbrechens zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung (der Gerichtshof stellte in der Tat fest, dass das Verbrechen der Folter inzwischen in das Strafgesetzbuch aufgenommen wurde) dazu führte, dass viele der Täter ungestraft blieben.

Der Fall Asti

Im Jahr 2004 wurden zwei Häftlinge des Gefängnisses in Asti, Claudio Renne und Andrea Cirino, brutal von Beamten der Strafvollzugspolizei geschlagen. Die Tatsachen traten erst später in einer anderen Untersuchung zutage. Die Gewalttätigkeit war systematisch und trat besonders nachts auf: Gefangene wurden geschlagen, Schlafentzug unterzogen und Wasser und Nahrung verweigert. Im Winter wurden sie in so genannten "glatten Zellen" völlig nackt eingesperrt, ohne Fenster und ohne Heizung. Die Gefangenen mussten mehrmals von der Toilette trinken. Renne wurde zwei Monate lang in einer solchen Zelle eingesperrt.

Auch in diesem Fall stellte der EGMR fest, dass die Misshandlungen, denen die Kläger ausgesetzt waren, Folterungen darstellten, die nach Artikel 3 der EMRK verboten sind. Wie im vorigen Fall stellte der Gerichtshof fest, dass das innerstaatliche Gericht alles unternommen hatte, um die Tatsachen festzustellen und die für die Misshandlung Verantwortlichen gefunden hatte; Das Fehlen des Verbrechens der Folter im Strafgesetzbuch hatte es jedoch unmöglich gemacht, die Verantwortlichen zu bestrafen. Das Gericht betonte auch, dass die beteiligten Polizeibeamten während der Ermittlungen und Gerichtsverfahren nicht vom Dienst suspendiert worden seien und durch Drohungen oder Einschüchterungen Klagen anderer Personen, die möglicherweise Misshandlungen ausgesetzt waren, entmutigt hätten.

Reaktionen

„Die heutige Doppelverurteilung verdeutlicht einmal mehr die Straflosigkeit, die Italien in den letzten Jahren geprägt hat", schreibt Patrizio Gonnella, Präsident von Liberties Mitglied Antigone. „Für viele Jahre gab es in unserem Land keine Möglichkeit, Gerechtigkeit zu erhalten und wir mussten erneut auf eine europäische Entscheidung warten."

Italien hat gerade eine regelmäßige Überprüfung des UN-Ausschusses gegen Folter durchgeführt, zu der auch Antigone einen Schattenbericht vorgelegt hat.

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