Technologie & Rechte

Elternbesuchsrecht in ungarischen Krankenhäusern

HCLU hat zum zweiten Mal eine Umfrage durchgeführt, um zu ermitteln, inwieweit Ungarns Krankenhäuser das Recht von Patienten auf Geburts- und Kinderstationen beschränken, permanenten Kontakt zu Familienangehörigen zu halten.

by Hungarian Civil Liberties Union

Die HCLU Initiative "Ich bleibe bei meinem Kind" zielt darauf ab, Eltern das Recht zu erstreiten, in allen Gesundheitseinrichtungen 24 Stunden am Tag bei ihrem Kind zu bleiben.

Eine aktuelle repräsentative Umfrage im Auftrag der HCLU zeigt, dass 78 Prozent der erwachsenen Bevölkerung der Meinung sind, dass Eltern die Möglichkeit haben sollten, während der Behandlung im Krankenhaus bei ihrem kranken Kind zu bleiben. Bei Menschen, die selbst Kinder haben, steigt diese Zahl auf 88 Prozent. Nur 35 Prozent der Befragten sagten jedoch, sie hätten die Möglichkeit dazu.

Die auf Datenanfragen im öffentlichen Interesse basierte HCLU Umfrage zeigt, dass von 59 Krankenhäusern nur 29 (49 Prozent) mindestens einem Elternteil oder Betreuer ermöglichen, ständig bei ihrem Kind (unter 18 Jahren) zu bleiben.

In vielen Fällen wird Kindern die älter als 10 oder 14 Jahre sind, das Recht verwehrt in dauerhaftem Kontakt mit Eltern oder Verwandten zu bleiben. In einem Drittel der Einrichtungen ist eine besondere Erlaubnis erforderlich, um eine dauerhafte elterliche Präsenz zu ermöglichen.

Die Situation ist noch komplexer, wenn ein Bett für den Elternteil gebraucht wird, der bei dem Kind bleibt. Einige der Krankenhäuser haben eine so genannte Mutter Herberge oder zusätzliche Betten für die Eltern in der Kinderstation, während andere Institutionen es erlauben eine eigene Matratze mitzubringen, oder aber sie lassen die Besucher in der Nacht auf einem Stuhl sitzen.

Verschiedene Richtlinien

Die HCLU Umfrage deutet auf signifikante Unterschiede zwischen den Institutionen hin, die nicht unbedingt durch die unterschiedlichen infrastrukturellen Gegebenheiten der Krankenhäuser erklärt werden können.

In vielen Fällen sieht es aus, als hänge es vom Wohlwollen der Leitung der Einrichtung ab, ob die Eltern ihre eigene Matratze mitbringen können, ab welchem Alter Kinder als Besucher zugelassen werden, oder ob Besucher die Patientenzimmer betreten dürfen (erlaubt in zwei Dritteln der Fälle), oder ob sie ihre Verwandten in speziell dafür vorgesehenen Bereichen besuchen müssen (wie im übrigen Drittel der Fälle). Es gibt keine einheitliche Regelung die festlegt, ob Eltern eine Gebühr zahlen müssen, um bei ihrem Kind zu bleiben.

Vergleicht man die Antworten auf die HCLU Datenanforderungen mit der tatsächlichen Praxis in den Krankenhäusern stellt sich heraus, dass die tägliche Praxis der Krankenhäuser und die schriftlich niedergelegten internen Vorschriften häufig nicht harmonisiert sind. In vielen Institutionen, sind die schriftlich festgehaltenen Richtlinien relativ großzügig.

Die Antworten auf die Anfragen durch die HCLU legen nahe, dass die Institutionen oft sehr strenge Regeln in Bezug auf die elterliche Präsenz haben. Die tatsächlichen Erfahrungen der Eltern in bestimmten Situationen können sogar noch härter sein, dass ergibt sich aus der Differenz zwischen den Ergebnissen der repräsentativen Befragung der Bevölkerung (35 Prozent sagten, sie durften anwesend sein) und den von den Einrichtungen zur Verfügung gestellten Daten (49 Prozent sagten, sie erlauben Eltern anwesend zu sein).
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