Technologie & Rechte

Gruppe litauischer Abgeordneter will Geschlechtsumwandlung verbieten

Litauen könnte schon bald zum einzigen Land Europas werden, in dem Geschlechtsumwandlungen verboten sind.

by Human Rights Monitoring Institute
(Image: Danilo Urbina)

Eine Gruppe litauischer Parlamentsabgeordneter hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der es in dem Land verbieten soll, sich einer Geschlechtsumwandlung und einer entsprechenden psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen. Kein anderes EU-Land verbietet Geschlechtsumwandlung oder Hormontherapie.

"Genetisch ermitteltes intrinsisches Merkmal"

Der Gesetzentwurf sieht vor, einen Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu ändern, um Folgendes einzuführen:

  1. "Das Geschlecht einer Person ist ein genetisch bestimmtes intrinsisches Merkmal. Die rechtliche Grundlage für die Anerkennung des Geschlechts einer Person (ob sie männlich oder weiblich ist) ist ihr genetisches Geschlecht.
  2. Die pharmazeutische, chirurgische oder psychiatrische Behandlung mit dem Ziel, die genetischen sexuellen Merkmale einer Person zu verändern (die sogenannte "Geschlechtsumwandlung") ist in der Republik Litauen verboten."

Das begleitende erläuternde Dokument besagt, dass das Geschlecht einer Person durch ihre Geschlechtschromosomen (XX oder XY) bestimmt wird. Daher können Versuche, das Geschlecht einer Person auf medizinischem Wege neu zuzuordnen, und das ihnen bestimmte Geschlecht in Ausweisdokumenten zu ändern, "die Rechte und Freiheiten von Anderen gefährden, sowie die öffentliche Moral und Ordnung untergraben". So könnten Eltern nicht mehr das Geschlecht der oder des Sportlehrenden ihres Kindes herausfinden, Frauen würden sich in öffentlichen Toiletten nicht mehr sicher fühlen, usw.

Das Verbot würde Schaden an "gesunden Menschen und ungerechtfertigte Erwartungen verhindern." Transsexualität wird als psychische und Verhaltensstörung angesehen, die psychologische und psychatrische Maßnahmen erfordert, damit die Betroffenen "ihre Natur, wie sie von der Genetik bestimmt wird, akzeptieren".

Antwort auf einen progressiven Gesetzentwurf

Der Änderungsantrag wurde eingebracht, nachdem das Justizministerium Anfang dieses Monats einen eigenen Entwurf eines Gesetzes zur Geschlechtsanerkennung vorgelegt hatte. Letzterer hätte es Einzelpersonen ermöglicht, ihr Geschlecht, ihren Namen und ihren persönlichen Identifikationscode in Dokumenten zu ändern.

Dieser Gesetzesentwurf wurde von Menschenrechtsorganisationen und der Transgender-Gemeinschaft begrüßt. Gegenwärtig können Transgender-Personen ihre Dokumente nur ändern indem sie vor Gericht gehen, anstatt sich an reguläre Verwaltungsverfahren halten zu können.
2007 wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in dem Fall L v Lithuania, Litauen an, Gesetze in Bezug auf Geschlechtsumwandlung zu übernehmen, da deren Verbot gegen die Anforderungen des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstößt.

Im Jahr 2017 hat die Regierung der Republik Litauen das Gesundheitsministerium und das Justizministerium beauftragt, Rechtsvorschriften zur Ermöglichung der Geschlechtsangleichung in Litauen vorzubereiten. Jetzt, zehn Jahre nach dem EGMR-Urteil, fehlen uns immer noch allgemeine Vorschriften zur Geschlechtsumwandlung.

Es muss entschieden gehandelt werden

Der Gesetzesentwurf zum "Verbot der Geschlechtsumwandlung" stützt sich nicht auf Beispiele anderer Länder, Expertenwissen oder die Bedürfnisse der Transgender-Personen. Tomas Vytautas Raskevicius, der Koordinator für Menschenrechtspolitik der LGL (die litauische Homosexuellen Liga, die nationale LGBT* Rechtsorganisation), sagte, die Transgender-Gemeinschaft und Menschenrechtsorganisationen seien schockiert, dass der Versuch unternommen werde in Litauen sowohl die rechtliche, als auch die medizinischen Geschlechtsumwandlung zu verbieten.

Der Gesetzentwurf "geht gegen ... die Realität der Transgender-Menschen" und verbreitet "moralische Panik". Er forderte die Politiker auf, entscheidende Schritte zum Schutz aller Einwohner Litauens zu unternehmen, "unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität".
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