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Bulgarien wurde im Fall der illegalen Roma-Räumungen eine Frist gesetzt

Nach vier Jahren setzt der Europarat Bulgarien eine Frist, um das Urteil des EGMR in Bezug auf die Räumung von Roma umzusetzen.

by Bulgarian Helsinki Committee

Das Ministerkomitee des Europarats hat der bulgarischen Regierung mitgeteilt, dass es Informationen über die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Yordanova and Others v. Bulgaria bereitstellen muss.

In dem Fall geht es um die Versuche der Stadtverwaltung der Hauptstadt viele Roma-Familien aus ihren Häusern in der "Batalova Mühle" gewaltsam zu vertreiben, ohne ihnen eine alternative Unterkunft anzubieten und sie so de facto auf die Straße zu sezten.

Die Fälle wurden von Margarita Ilieva, Leiterin des Rechtsverteidigungsprogramm des bulgarischen Helsinki-Komitees eingereicht. 2012 hatte der EGMR sein Urteil gefällt und erklärte, die Räumung sei auf Grundlage fehlerhafter Gesetzgebung durchgeführt worden.

Anstatt Garantien gegen unverhältnismäßige Eingriffe zu geben, weigerte sich das bulgarische Gericht ausdrücklich zu prüfen, ob die Eingriffe "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" waren. Der EGMR hatte eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt, die das Recht auf Privat- und Familienleben schützt.

Nach der Entscheidung muss Bulgarien sowohl individuelle Maßnahmen ergreifen, um Vertreibungen unter Verstoß gegen das Urteil zu vermeiden, als auch allgemeine Maßnahmen, um die die Ursache der Verletzungen zu korrigieren – nämlich die fehlerhafte Gesetzgebung.

Aufgaben

Nach einer Analyse, was der Staat bisher unternommen hat, stellte das Sekretariat des Europarates fest, dass es nicht ausreichend ist und dem Urteil des Gerichts nicht nachkommt. Das Ministerkomitee des Europarates bekräftigt, dass vor jeder Räumung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprüft werden muss.

Die Körperschaft hat Bulgarien eingeladen, bis zum 1. September 2016 die konkret ergriffenen Maßnahmen einzureichen, mit denen sichergestellt werden soll, welche angemessenen Maßnahmen das Land ergriffen hat, um mit illegaler Aneignung von Besitz umzugehen und um die Unsicherheit zu beenden, in der die Antragsteller seit nunmehr fast vier Jahre leben.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fordert Bulgarien auf, geltendes Recht und angewandte Praxis zu ändern, und stellt fest, dass noch kein Gesetzentwurf vorbereitet wurde, um die notwendigen Änderungen einzuführen.

Das bulgarische Helsinki-Komitee fordert Bulgarien dringend auf, diese regulatorischen Reformen schnell einzuführen und bis zum 1. Dezember Informationen über Fortschritte einzureichen, sowie einen Zeitplan für die Verabschiedung der notwendigen Gesetzesreformen zur Verfügung zu stellen.
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