EU-Beobachtung

Ungarisches Gericht stellt sich Orbáns Medienimperium entgegen

Das Gericht stellte fest, dass die ungarische Wettbewerbsbehörde durch eine rechtswidrige Entscheidung die Schaffung des Medienimperiums von Fidesz ermöglicht hat.

by Gábor Medvegy

Ein großer Teil der ungarischen regierungsfreundlichen Medien wurde Ende 2018 an einem einzigen Tag in die Mitteleuropäische Presse- und Medienstiftung (auf Ungarisch KESMA) eingegliedert. Am 28. November 2018 wurden der erst wenige Monate zuvor gegründeten KESMA von ihren Eigentümern - allesamt Fidesz-freundliche Geschäftsleute - 476 Medien gleichzeitig und ohne jegliche Bezahlung angeboten.

So gehören zu KESMA nun auch Retro Radio, der einzige überregionale kommerzielle Radiosender, Origo, ein reichweitenstarkes Nachrichtenportal, Lokál, eine in Budapest kostenlos verteilte Tageszeitung, und alle regionalen Zeitungen. Darüber hinaus übernahm die Stiftung die Kontrolle über Radio- und Fernsehkanäle mit großem öffentlichen Profil sowie über Wirtschafts-, Sport-, Boulevard- und politische Zeitungen und Zeitschriften. Damit kontrolliert die KESMA, deren Medien allesamt als Sprachrohr der Regierungspropaganda dienen, heute rund 40 Prozent des Umsatzes aus dem Segment Nachrichten und öffentliches Leben des ungarischen Medienmarktes.

"Dieser Konzentrationsgrad führt zu einer schweren Verzerrung des Medienmarktes, untergräbt die Pluralität der Presse und bedroht den fairen wirtschaftlichen Wettbewerb", sagte Dalma Dojcsák, die Leiterin des Polical Freedoms Project der HCLU.

Im Interesse der Öffentlichkeit?

Ein derart umfangreiches Konglomerat musste durch die ungarische Wettbewerbsbehörde (HCA) genehmigt werden. Die ungarische Regierung griff jedoch ein und erließ nur eine Woche nach der Ankündigung der Fusion eine Anordnung, wonach der Eigentumserwerb durch KESMA als Angelegenheit von nationaler strategischer Bedeutung eingestuft und somit von der wettbewerbsrechtlichen Prüfung und möglichen Untersuchung ausgenommen wurde. Danach schloss die Wettbewerbsbehörde unter Berufung auf die mangelnde Zuständigkeit ihr Prüfungsverfahren ab und stellte eine gesetzliche Bescheinigung aus, mit der die Transaktion beim Handelsgericht registriert werden konnte.

In der Folge wandte sich Szabad Pécs, ein lokales Nachrichtenportal, das durch das Liberties-Mitglied HCLU (Hungarian Civil Liberties Union) vertreten wird, als ein mit KESMA konkurrierendes Unternehmen an das Gericht und forderte die Aufhebung der Entscheidung der HCA und die Anordnung, dass die Behörde ein reguläres Wettbewerbsüberprüfungsverfahren durchzuführen hat. Sie forderte das Gericht auch auf, das Verfassungsgericht zu konsultieren, da die Regierungsverordnung und das Gesetz, auf das sie sich mit dieser Ausnahmegenehmigung berief, gegen das ungarische Grundgesetz, die Verfassung des Landes, verstießen. Das Gesetz erlaubt es der ungarischen Regierung, jede Art von Geschäftstransaktionen von der Wettbewerbsuntersuchung auszunehmen. Darüber hinaus setzte die Regierungsverordnung das Gesetz missbräuchlich um, indem sie ihre Entscheidung mit nur zwei Worten rechtfertigte, nämlich mit dem pauschalen Verweis auf ein angebliches "öffentliches Interesse".

Das Bezirksgericht Budapest-Hauptstadt bestätigte, dass das HCA keine materiellrechtlichen Untersuchungen durchführte, und nicht einmal auf den Regierungsbeschluss verwies, der die Fusion als eine Angelegenheit von nationaler strategischer Bedeutung bezeichnete, und daher bei der Ausstellung der gesetzlichen Bescheinigung rechtswidrig handelte. Darüber hinaus bescheinigte das Gericht der HCA einen Mangel an Autorität, was bedeutet, dass die Behörde gar nicht befugt war, die gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung auszustellen.

Gericht ordnet zweite Überprüfung an

Aber nicht nur der Kauf von Unternehmen, die KESMA neu erwortben hat, hätte beim Handelsgericht registriert werden müssen, sondern auch die Fusionen von Unternehmen die bereits im Besitz von KESMA waren. So wurden im September 2019 11 Unternehmen in die Mediaworks Zrt., das Flaggschiff des KESMA-Unternehmensimperiums, fusioniert. Nachdem das Gericht die entsprechende Urkunde jetzt für ungültig erklärte, ist auch unklar, inwieweit diese Transaktionen überhaupt rechtskräftig sind.

Das Gericht ordnete an, dass die HCA das Verfahren erneut durchführen muss und begründete seine Entscheidung damit, dass sie die gesetzliche Befugnis dazu habe. Außerdem muss die Behörde die Untersuchung mit einer angemessen begründeten Entscheidung abschließen.

Die HCLU und Szabad Pécs kündigten an, dass sie das Handelsgericht aufgrund des jüngsten Gerichtsurteils über die möglicherweise fehlenden rechtlichen Voraussetzungen bei Fusionen und Zusammenschlüssen innerhalb der KESMA informieren werden. Darüber hinaus sagten sie, dass sie die Entscheidungen der HCA verfolgen und gegebenenfalls gegen sie vorgehen werden, sollte das neue Verfahren mit einer weiteren unrechtmäßigen Entscheidung abgeschlossen werden.

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