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Internationale Kritik an Spaniens Haltung zu Ethnic Profiling

Zwei internationale Menschenrechts-Gremien kritisieren die häufige Anwendung von ethnischem oder rassischem Profiling durch die spanische Polizei, als eine diskriminierende und illegale Praxis, die nicht-weiße Menschen unverhältnismäßig oft trifft.

by Rights International Spain

Zwei internationale Gremien für den Schutz der Menschenrechte haben innerhalb von zwei Tagen Erklärungen veröffentlicht, die auf die Mängel im Kampf gegen Rassismus hinweisen.

Am 26. Februar, nach ihrem offiziellen Besuch in Spanien, veröffentlichte die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für Menschen mit afrikanischem Ursprung eine öffentliche Erklärung. Am nächsten Tag veröffentlichte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) - eine Einrichtung des Europarats - ihren fünften periodischen Bericht über Spanien.

In beiden Berichten wird dem spanischen Staat vorgeworfen, seinen Polizeikräften erlaubt zu haben, weiterhin in diskriminierender und willkürlicher Weise Identitätskontrollen durchzuführen, die auf der Hautfarbe oder der ethnischen Herkunft der Menschen beruhen und nicht auf objektiven Kriterien, wie dem begründeten Verdacht eine Straftat begangen zu haben.

Diese Praktiken kommen auch weiterhin in Spanien zur Anwendung, obwohl das 2015 verabschiedete Gesetz über die Sicherheit der Bürger besagt, dass bei der Überprüfung der Identität der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung beachtet werden muss.

Ein "endemisches" Problem

Die ECRI zögert nicht, in ihrem Bericht festzustellen, dass "Racial Profiling durch die Strafverfolgungsbehörden ein fortdauerndes Problem ist". Die UN-Arbeitsgruppe wiederum hat gestern auf ihrer Pressekonferenz erklärt, dass das Thema Racial Profiling gegen Menschen afrikanischer Abstammung ein "endemisches Problem" sei," einProblem, bei dem einfach davon ausgegangen wird, dass diese Menschen undokumentierte Migrantinnen und Migranten sind, weshalb sie letztlich von der Polizei einzig wegen der Farbe ihrer Haut kontrolliert werden".

Nach Ansicht der UN-Experten ist dies unter anderem darauf zurückzuführen, dass "die spanische Gesetzgebung kein spezifisches Verbot von Racial Profiling enthält und keine klaren Kriterien für die Durchführung von Identitätskontrollen durch Strafverfolgungsbehörden anbietet".

Sabelo Gumezde, einer der Experten der UN-Arbeitsgruppe, fügte hinzu, dass den Opfern dieser diskriminierenden Polizeipraktiken nach dem derzeit geltenden Recht keine Möglichkeit zur Verfügung steht, sich dagegen zu wehren.

Gumezde zufolge "haben die abschreckenden Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Bürger zu einer Selbstzensur geführt, die Menschen davon abhält diskriminierende Handlungen anzuzeigen, weshalb diese Taten nicht untersucht, die Täter nicht vor Gericht gestellt werden und die Opfer keine Reparationen erhalten."

Empfehlungen

Die Arbeitsgruppe, die im September vor dem UN-Menschenrechtsrat ihren Abschlussbericht über Spanien vorlegen wird, hat bereits jetzt einige der Maßnahmen veröffentlicht, die sie Spanien empfiehlt, um diese diskriminierenden Polizeikontrollen zu beenden.

Insbesondere fordern sie Spanien auf, einen unabhängigen Beschwerdemechanismus einzurichten, um dieses Problem anzugehen; die vom Büro des Bürgerbeauftragten ausgesprochenen Empfehlungen zur Verhinderung von Racial Profiling umzusetzen (unter Anderem die Verwendung von Identifikationsformularen); Spezielle Trainings für Polizeibeamte und Sensibilisierungskampagnen, um Stereotype gegen Menschen afrikanischer Herkunft zu verändern, durchzuführen.

Diese Berichte fügen einer ohnehin schon langen Liste von Ermahnungen internationaler, europäischer und nationaler Institutionen an den spanischen Staat aufgrund der anhaltenden diskriminierenden Polizeipraktiken, zwei weitere gewichtige Punkte hinzu. Vom Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, sowie dem Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung bis zum Ministerkomitee des Europarats und dem Büro des Bürgerbeauftragten von Spanien.

Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gerade die Klage eines pakistanischen Staatsbürgers gegen den spanischen Staat zugelassen. Zeshan Muhammad wurde von der nationalen Polizei angehalten, kontrolliert und durchsucht, und zwar, so einer der beteiligten Polizisten, weil er "schwarz sei".

Es ist an der Zeit, diskriminierende Praktiken zu beseitigen

Liberties Mitglied Rights International Spain (RIS), eine Organisation, die sehr aktiv an den Begegnungen mit der Zivilgesellschaft teilnahm, die sowohl von ECRI als auch von der Arbeitsgruppe für Menschen afrikanischer Abstammung veranstaltet wurden, begrüßte diese beiden Erklärungen und bezeichnete sie als einen Sieg der Anti-rassistischen Bewegung, die von den Menschen angeführt wird, die unter diesen diskriminierenden Handlungen leiden.


Die für Antidiskriminierung zuständige RIS-Anwältin Cristina de la Serna fordert die spanischen Behörden auf, zu handeln: "Dem Innenministerium liegt der Fahrplan zur Ausrottung des Racial Profiling bei Identitätskontrollen in Spanien vor, es liegt an ihm, eine diskriminierende Strafverfolgungspraxis zu beseitigen, die von Rassismus betroffene Menschen in Spanien trifft."

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