EU-Beobachtung

Italienische Studie empfiehlt Videoaufzeichnung bei Verhören

In Italien werden weder Verhöre noch Strafverfahren immer in Ton und Bild aufgezeichnet. Wenn dies geschehen würde, wären die Beamten wahrscheinlich aufmerksamer und weniger gewalttätig.

by Italian Coalition for Civil Liberties and Rights

Es gibt einige Orte, an denen der technologische Fortschritt vorbeigegangen ist, Italiens Gerichtssäle gehören dazu. Die gebräuchlichste Art der Dokumentation von Verfahren ist die Maschinenstenographie und bei Verhören fertigen die Strafverfolgungsbehörden sogar noch Notizen von Hand an. Für Staatsanwälte ist die Situation etwas besser. Sobald sie jemanden verhaftet haben, müssen sie eine Audio- oder Audio-Video-Aufnahme anfertigen. Handelt es sich lediglich um eine Befragung, können sie zwischen Video- und Audioaufzeichnung wählen.

Glücklicherweise können Richter im Gerichtssaal die beste Methode der Dokumentation aussuchen. Und sie neigen dazu, bei öffentlichen Anhörungen Audioaufnahmen zu wählen, während bei Kammerverhandlungen nicht immer Aufnahmen gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft macht auch bei Verhören häufig Audioaufnahmen, in der Regel mit tragbaren Geräten, anstatt ein vollständiges Protokoll anzufertigen.

Das Aufzeichnen von Verhören in Großbritannien

Warum sollten alle Aussagen und Verhöre in jeder Phase des Strafverfahrens aufgezeichnet werden?

1984 wurde in Großbritannien durch den Police and Criminal Evidence Act (1986 in Kraft getreten) die Verpflichtung eingeführt, alle polizeilichen Verhöre per Audioaufnahme aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind heute eine sehr wichtige Beweisquelle im britischen System. Die Polizei hatte diesen Schritt ursprünglich abgelehnt, weil sie glaubte, dass darunter die Effektivität der Verhören leiden würde, dass die Beamten eingeschränkt würden und sie befürchteten eine weitere Belastung neben ihrer normalen Arbeit. Nach einer ersten Phase der Anpassung begann aber auch die Polizei die Vorteile der Aufnahmen zu erkennen.

Die Einführung der Aufzeichnungspflicht hat ergeben, dass die Beamten eine bessere Ausbildung in Verhörtechniken benötigen. Zweitens entlastete sie die Polizistinnen und Polizisten von der Aufgabe, Notizen zu machen (die anfällig für Fehler und Auslassungen waren), so dass sie sich ausschließlich auf die Befragung der Verdächtigen konzentrieren konnten, wobei anschließend vollständige Abschriften zur Verfügung standen. Darüber hinaus nützt die Aufzeichnung von Verhören sowohl Verdächtige als auch Ermittler: Sie schützt Verdächtige vor Misshandlung und Beamte vor Missbrauchsvorwürfen.

Die Aufzeichnung sollte auch in Italien obligatorisch sein

In der Studie "I diritti procedurali osservati dalla videocamera - La registrazione audiovisiva degli interrogatori nell’UE" hat Antigone untersucht, wie Verhöre von Strafverfolgungsbehörden, der Staatsanwaltschaft und im Gerichtssaal aufgezeichnet werden. Die Studie sammelte nicht nur Informationen über die Praxis, sondern auch über die Positionen einiger am Strafverfahren beteiligter Akteure. Die Studie empfahl die Einführung einer breiteren Nutzung von Audio- oder Audio-Video-Aufnahmen. Weil die Audioaufzeichnung von Anhörungen in der Praxis sowieso schon weit verbreitet ist, wäre es möglich, diese verbindlich vorzuschreiben. Bei Angeklagten, die kein Italienisch sprechen, sollte es obligatorisch sein, auch die Übersetzung des Dolmetschers festzuhalten. Nur so wäre es möglich zu überprüfen, ob die Aussagen des Beklagten mit den Aussagen des Dolmetschers übereinstimmen.

Video- und Audioaufzeichnungen sollten die Norm sein.

Bei Verhören außerhalb des Gerichtssaals sind die Akteure jedoch verpflichtet, Verdächtige "durch Tonaufnahme oder audiovisuelle Aufzeichnung" aufzunehmen. Die Verwendung der Audioaufnahmen ist also bereits vollständig gewährleistet. Gleichzeitig wäre es angesichts der besonderen Gefährdung von Personen, die ihrer persönlichen Freiheit beraubt sind, angebracht eine Verpflichtung zur Videoaufzeichnung einzuführen, um die befragte Person besser zu schützen. Bei Verdächtigen, die keinen Haftmaßnahmen unterliegen, sollte vorgesehen werden, dass Audioaufzeichnungen von den von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei durchgeführten Verhören angefertigt werden, um besser gegen Missbräuche vorgehen zu können, um die Befragung besser zu dokumentieren und schließlich, um eine nachträgliche Bewertung der Zuverlässigkeit der Aussagen zu ermöglichen.

Polizeiwachen sollten überall Kameras haben.

Ein letzter Vorschlag, der die Rechte der Verhafteten stärken würde, betrifft die Installation von Kameras auf Polizeistationen und in den Haftzellen der Gerichte. Dies würde dazu beitragen, Häftlinge vor Missbrauch und die Strafverfolgungsbeamten vor falschen Behauptungen über Misshandlungen zu schützen. Das würde dazu führen, dass alles, was auf einer Polizeistation passiert, protokolliert wird. Die Bedeutung von Videoaufzeichnungen wird deutlich, wenn man bedenkt, was es für die Geschichte von Stefano Cucchi beleuchtet hätte, wären Videokameras bei den tragischen Geschehnissen mitgelaufen.

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