Technologie & Rechte

UNO kritisiert die Menschenrechtslage in Polen

Neue UN-Empfehlungen für Polen decken ein breites Spektrum von Themen ab, darunter neue Antiterrorgesetze, die Unabhängigkeit der Justiz und der Zugang zur Abtreibung.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat Bedenken geäußert über die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts und der einfachen Gerichte, die Meinungsfreiheit in den öffentlichen Medien, die Einhaltung des Gesetzes über die Familienplanung und die Bedingungen für die Beendigung einer Schwangerschaft, das Fehlen wirksamer Maßnahmen gegen Diskriminierung sowie gegen neu verabschiedete Gesetzen, insbesondere das neue Anti-Terror-Gesetz und eine Änderung des Polizeigesetzes.

Mitte Oktober bewertete der Menschenrechtsausschuss den Bericht der polnischen Regierung über die Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Die Mitglieder des Ausschusses fragten die polnische Delegation nach der Arbeit des Verfassungsgerichtshofs, dem Zugang zur Abtreibung und der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

"Terroristische Verbrechen"

Am 4. November 2016 forderte der Menschenrechtsausschuss die polnische Regierung auf, die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofs zu respektieren und seine Urteile ausnahmslos zu veröffentlichen, außerdem forderte er auch die Einrichtung eines transparenten Verfahrens zur Ernennung neuer Verfassungsrichter.

Der Menschenrechtsausschuss äußerte sich auch besorgt über Haushaltskürzungen, die den Menschenrechtskommissar (den nationalen Bürgerbeauftragten) betreffen und über die Abschaffung des Rates zur Verhütung von Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz.

Der Ausschuss nahm ferner Kenntnis von zwei kürzlich verabschiedeten Rechtsakten: dem Anti-Terror-Gesetz und der letzten Änderung des Polizeigesetzes.

Nach Ansicht des Ausschusses ist die Definition eines "terroristischen Verbrechens" zu ungenau weit gefasst und die Bestimmungen des Polizeigesetzes erscheinen in Anbetracht der Notwendigkeit des Schutzes des Rechts auf Privatsphäre unverhältnismäßig.

Bericht der Menschenrechtsgruppen

In den abschließenden Bemerkungen hat der Ausschuss einige andere Fragen aufgeworfen, die bereits in früheren Empfehlungen aufgekommen sind. Dazu gehörten eine übertrieben lange Anwendung der Untersuchungshaft, der Zugang zum Strafverteidiger, die Untersuchung der CIA-Gefängnisse in Polen, die Fairness von Verfahren im Jungendstrafrecht und das Fehlen eines wirksamen Rechtsrahmens gegen Hass und Intoleranz.

Als Teil des Berichtsprozesses präsentierte die Helsinki Foundation for Human Rights zwei Berichte über die Erfüllung der polnischen Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ein Kommentar zu einer Liste von Problemen und ein Bericht über die Einhaltung der ICCPR in Polen).

Separate Berichte wurden auch von Gleichbehandlungsorganisationen (wie der Polish Society of Anti-Discrimination Law) und dem Kommissar für Menschenrechte vorgelegt. Auf alle Dokumente kann hier zugegriffen werden.

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