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Morddrohungen vor der Sofia Pride führen zu Klage in Straßburg

Nachdem sich die bulgarische Staatsanwaltschaft weigerte, wegen öffentlicher Aufhetzung und Todesdrohungen zu ermitteln, strengte das Bulgarian Helsinki Committee eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

by Bulgarian Helsinki Committee

Im Mai 2014 rief eine Facebook-Gruppe zu Protesten gegen die Sofia Pride 2014 auf. Die so genannte "Anti-Gay Parade" wurde organisiert von der rechtsextremen "Attack" Partei, von der VMRO-BND, die heute Teil der Regierungskoalition in Bulgarien ist, sowie von der unregistrierten Nationalistischen Partei Bulgariens, dem bulgarischen Ableger des internationalen Neonazi-Netzwerks „Blood & Honor".

Sowohl auf den Facebookseiten der "Anti-Gay Parade" und der "Nationalistischen Partei Bulgariens", als auch auf mehreren persönlichen Profilen der Parteimitglieder erschienen extreme Ausdrücke von Homophobie und Morddrohungen gegen die Teilnehmer der Sofia Pride 2014 über die in Onlinemedien ausführlich berichtet wurde.

Am 13. Juni 2014, 22 Tage vor der Sofia Pride 2014, reichte Radoslav Stoyanov, ein LGBTI-Aktivist und regelmäßiger Teilnehmer der jährlichen Sofia Pride, eine Beschwerde bei der Regionalstaatsanwaltschaft Sofia (RPO Sofia) ein. Er bat um eine dringende Untersuchung, da das Datum der Sofia Pride immer näher rückte und die reale Gefahr bestand, die Drohungen könnten umgesetzt werden.

Untätigkeit

Bis zum 21. August 2014 - 2 Monate und acht Tage, nachdem die Beschwerde eingereicht wurde und einen Monat und 17 Tage nach der Sofia Pride 2014, unternahm RPO Sofia gar nichts. Das Ermittlungsverfahren dauerte vier Monate. Am 23. Dezember 2014 - mehr als sechs Monate nach Eingang der Beschwerde – lehnte es RPO Sofia es ab, eine Untersuchung einzuleiten.

An activist carries a rainbow flag during the annual Sofia Pride parade in central Sofia July 5, 2014. (REUTERS/Stoyan Nenov)

5. Juli 2014, ein Aktivist trägt ein Regenbogenflagge während der jährlichen Sofia Pride-Parade im Zentrum von Sofia (REUTERS / Stoyan Nenov)

Die Regional-Staatsanwaltschaft gab an, die Beiträge auf Facebook seien bereits gelöscht gewesen, obwohl einige von ihnen noch heute verfügbar sind. Weiterhin wurde erklärte, dass die gelöschten Beiträge nicht wiederhergestellt werden könnten, was natürlich auch nicht richtig ist, da jede gelöschte Information von Facebook für einen bestimmten Zeitraum gespeichert wird.

Nach dem Urteil der Regional-Staatsanwaltschaft wollten die Täter nicht zu Verbrechen aufzuhetzen, sondern lediglich der Öffentlichkeit zeigen, dass "solches Verhalten und sexuelle Orientierung nicht gezeigt werden sollten, weil es unmoralisch sei und die Entwicklung von Kindern beeinträchtigen könnte".

Mehrere Rechtsverletzungen

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erklärte das Bulgarian Helsinki Committee, dass der Staat seinen Verfahrenspflichten nicht nachkommt und damit die Rechte auf Freiheit von unmenschlicher und erniedrigender Behandlung des Antragstellers verletzt - Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK); Respekt des Privat- und Familienlebens - Artikel 8 EMRK; Vereins- und Versammlungsfreiheit - Artikel 11 der EMRK; wirksame Rechtsmittel - Artikel 13 der EMRK; Freiheit von Diskriminierung - Artikel 14 der EMRK.

Das Bulgarian Helsinki Committee wies außerdem darauf hin, dass die Teilnehmer der Sofia Pride 2011 nach dem Marsch angegriffen und geschlagen wurden.
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