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Das "Recht auf Hoffnung": Ein Humaneres Strafmaß Lebenslänglich in den Niederlanden

Erneut wird in den Niederlanden das Strafmaß Lebenslänglich diskutiert, dessen Verhängung in den Niederlanden noch immer unter Verletzung der Europäischen Menschenrechtsnormen stattfindet.

by PILP
(Image: Melody Joy Kramer)

Das niederländische Repräsentantenhaus hat am 8. September die Möglichkeiten der vorzeitigen Haftentlassung und die Verbüßung lebenslänglicher Haftstrafen diskutiert.

Das niederländische Institut für Menschenrechte hat seine Einwände zu den die neuesten Plänen, die Anwendung des Strafmaßes Lebenslänglich zu revidieren, formuliert.

Bis zum Tod

Die Art der Anwendung von lebenslänglichen Haftstrafen in den Niederlanden stellt eine Verletzung der Menschenrechte dar. In den Niederlanden bedeutet Lebenslänglich eine Gefängnisstrafe bis zum Tod, bei der die einzige Möglichkeit für eine vorzeitige Entlassung eine Begnadigung durch den Staatssekretär der Justiz ist. In der Praxis wurde eine solche Begnadigung in den letzten 30 Jahren nur einmal gewährt und zwar im Fall eines unheilbar kranken Sträflings.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt betont, dass jeder Verurteilte eine realistische Perspektive auf Freilassung haben sollte. Die Möglichkeit der Freiheit kann nicht nur theoretisch oder illusorisch sein. Ohne ein "Recht zu hoffen" gibt es keine Aussicht auf Entlassung und das gilt als unmenschliche Behandlung gemäß Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Ein neues Überprüfungssystem

Aus diesem Grund will Klaas Dijkhoff, der Staatssekretär für Sicherheit und Justiz ein regelmäßiges Überprüfungssystem einführen - ein wichtiger Schritt, der unternommen werden muss, um weiterhin lebenslängliche Strafen verhängen zu können. Allerdings lässt sein Vorschlag für ein regelmäßiges Überprüfungssystem, nach Auffassung des Niederländischen Instituts für Menschenrechte, viel zu wünschen übrig.

State Secretary of Security and Justice Klaas Dijkhoff (R) wants to introduce a periodic review system for life sentences.  (Image: Justis- og beredskapsdepartementet)

Staatssekretär für Sicherheit und Justiz Klaas Dijkhoff (R) will für lebenslängliche Haftstrafen ein regelmäßiges Überprüfungssystem einführen. (Bild: Justis- og beredskapsdepartementet)

Der Staatssekretär schlägt vor, dass zu lebenslänglich verurteilte Gefangene in einigen Fällen nach 25 Jahren an einem Wiedereingliederungsprogramm teilnehmen können. Nach einem solchen Programm muss der Verurteilte noch eine Begnadigung beantragen, die dann vom Staatssekretär überprüft würde.

Die Einwände des Instituts

Das Netherlands Institute for Human Rights hat seine Einwände gegen den Vorschlag in einem dem Repräsentantenhaus vorgelegten Brief formuliert. Zunächst einmal ist das Institut der Auffassung, dass ein der Fall eines lebenslänglich Gefangenen nach 25 Jahren von einem Richter überprüfen werden sollte und nicht durch den Staatssekretär.

Reintegrationsprogramme sollten bereits beginnen, bevor 25 Jahre vergangen sind und in Fällen, in denen ein Richter entscheidet, dass ein Gefangener für die Freilassung noch nicht bereit ist, sollte es nach jeweils 3 oder 5 Jahren eine Neubewertung geben.

Der Staatssekretär sollte diese Änderungen nicht eigenständig beschließen, wie es jetzt geplant ist, sondern ihnen durch ein Gesetz eine Rechtsform geben. Dies ist besonders wichtig, weil der Staatssekretär angekündigt hat, dass er die Möglichkeit einer Erhöhung der maximalen Haftzeit von 30 auf 40 Jahre prüfen will.

Dies würde bedeuten, dass es nicht nach 25 Jahren zu einer Neubewertung kommen würde sondern noch später. Deshalb ist es unverzichtbar, dass das Repräsentantenhaus die Auswirkungen einer solchen Erhöhung mit Staatssekretär Dijkhoff diskutiert.

Weitere Informationen

Murray judgment of ECtHR about life sentences

Vinter judgment of ECtHR about life sentences


The Netherlands Institute for Human Rights

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