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Das Ende der universellen Gerichtsbarkeit in Spanien beraubt KlägerInnen ihrer Rechte

Seit 1985 war Spanien ein Vorreiter bei der Anwendung der universellen Gerichtsbarkeit. Doch im Jahr 2014 beraubte eine Gesetzesänderung viele KlägerInnen ihrer Rechte weil ihre bereits laufenden Verfahren eingestellt wurden.

by Rights International Spain
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Das spanische Justizgesetz von 1985 enthielt eine der umfassendsten Bestimmungen zur universellen Gerichtsbarkeit der Welt. Spanien wurde zu einem Vorreiter bei der Anwendung der universellen Gerichtsbarkeit. Diese erfolgreiche Bereitstellung eines wirksamen Rechtsbehelfs für Opfer von Menschenrechtsverletzungen, sofern sieals internationale Verbrechen eingestuft werden, ist jedoch zu einer Bedrohung für Politiker und internationale Beziehungen geworden.

Der langsame Tod der universellen Gerichtsbarkeit in Spanien

Das System der universellen Gerichtsbarkeit wurde 2009 reformiert. Dadurch wurden die Möglichkeiten der spanischen Gerichte eingeschränkt, außerhalb Spaniens begangene Straftaten zu untersuchen und zu verfolgen. Durch eine weitere Reform im Jahr 2014 wurde für die schwersten internationalen Verbrechen die universellen Gerichtsbarkeit in Spanien vollständig abgeschafft. Statt dessen wurde ein umfangreiches und komplexes Bündel von Bedingungen eingeführt, die erfüllt werden müssen, bevor spanische Gerichte die Zuständigkeit für diese Verbrechen geltend machen können. In der Praxis führte dieses neue Gesetz dazu, dass alle offenen Fälle automatisch geschlossen wurden. Seit 2014 gilt das Gesetz (aufgrund einer rückwirkenden Bestimmung) nicht nur für künftige Fälle, sondern auch für anhängige und laufende Ermittlungen.

In all diesen Jahren der Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der universellen Gerichtsbarkeit passierte keine einzige Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte den Zulässigkeitsfilter, bis das Gericht im August 2020 die Verhandlung des Falles Couso Permuy gegen Spanien ankündigte. Aus diesem Grund intervenierte Rights International Spain beim EGMR mit einer Eingabe Dritter.

Hintergrund des Falles

Im April 2003 starb der TV-Kameramann Jose Couso in Bagdad (Irak), nachdem ein US-Panzer das Hotel Palästina beschossen hatte. Seine Familie reichte im Mai 2003 beim Nationalen Gericht eine Klage ein, in der sie das Gericht ersuchte, die Umstände des Todes von Herrn Couso aufzuklären, die Verantwortlichen zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen. Im Oktober 2003 ließ der Zentrale Ermittlungsrichter den Fall zu und leitete eine Untersuchung ein, in der alle notwendigen Ermittlungsmaßnahmen angeordnet wurden. Die Untersuchung schritt recht weit voran, doch 2014, also 11 Jahre nach Beginn des Verfahrens, änderten sich die Zulässigkeitsvoraussetzungen, und die Ermittlungen wurden eingestellt.

Rechtssicherheit und Vertrauensschutz als Kernelemente des Rechts auf ein faires Verfahren

Zum Zeitpunkt des Todes von José Couso war es nach spanischem Recht nicht erforderlich, dass sich der/die mutmaßliche(n) Täter zum Zeitpunkt der Untersuchung oder der Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Spanien aufhält. Der Untersuchungsrichter überprüfte die Einhaltung der damals geltenden Zulässigkeitskriterien und leitete, nachdem er sich davon überzeugt hatte, eine vollständige Untersuchung ein. Nach 11 Jahren führte dies zur Identifizierung und Anklageerhebung gegen fünf US-Soldaten wegen Kriegsverbrechen und Mord. Die Tatsache, dass gegen sie internationale Haftbefehle erlassen wurden, verstärkte die berechtigten Erwartungen, dass sie strafrechtlich verfolgt werden würden.

Die Familie des Opfers machte von ihrem Recht auf Zugang zu einem Gericht Gebrauch und erhielt wirksamen Rechtsschutz durch das Gericht. Dieses Recht wurde ihnen jedoch genommen, als die Rechtsreform von 2014 zu einer unerwarteten Einstellung des Verfahrens führte.

Vor 2014 hatte die Familie eine begründete berechtigte Erwartung, dass die Untersuchung des Todes von José Couso die Verantwortlichen vor Gericht bringen würde. Sie konnten nicht vorhersehen, dass eine Maßnahme ergriffen werden würde, die ihre Rechte, die bereits vor den spanischen Gerichten gewahrt wurden, beeinträchtigen könnte.

Wie Rights International Spain den Fall sieht

Rights International Spain argumentiert, dass, da das Gericht der Familie der Opfer bereits Schutz gewährt hatte, die Anwendung der rückwirkenden Bestimmung zur Folge hatte, dass den Opfern dieser Schutz entzogen wurde. Der Gesetzgeber hätte einen weniger restriktiven Rechtsmechanismus wählen können, um das Gesetz zu reformieren, und er hat die Gründe, die die Schließung fast aller offenen und laufenden Verfahren der universellen Gerichtsbarkeit rechtfertigen sollen, nicht klar angegeben. Daher zog die durch das Gesetz von 2014 auferlegte Beschränkung des Zugangs zu einem Gericht eine ungerechtfertigte, unangemessene und unverhältnismäßige rückwirkende Einschränkung des Rechts der Kläger auf Zugang zu einem Gericht nach sich. Dies beeinträchtigte ernsthaft deren Recht auf legitime Erwartungen auf Gerechtigkeit und stellt damit, unter Beeinträchtigung der Rechtssicherheit, eine Verletzung von Artikel 6 § 1 der Konvention dar.

Die Intervention Dritter kann hier eingesehen werden.

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