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Frankos Folterknecht "Billy el Niño" wird von Spaniens Justiz weiterhin geschützt

Das Provinzgericht von Madrid hat bestätigt, dass sich Juan Antonio González Pacheco, einer der berüchtigtsten Inspektoren der Politisch-Sozialen Brigade des Franco-Regimes, nicht für das Verbrechen der Folter vor Gericht verantworten muss.

by Rights International Spain
Billy el Niño’ (Billy the Kid) - photo: EFE

Das Gericht hat seine Entscheidung zugunsten des auch als 'Billy el Niño' [Billy the Kid]' bekannten Folterers damit begründet, dass das Verbrechen verjährt sei und dass es aufgrund des Amnestiegesetzes von 1977 nicht möglich sei, es zu untersuchen.

Die Klägerin gibt an, Billy el Niño habe sie in den 1970er Jahren gefoltert.

Im November 2017 reichte Felisa Echegoyen eine Klage gegen Billy el Niño ein, der als eine der düstersten Figuren der Franco-Diktatur gilt. Die Klägerin gab an, 1974 in einem der Verliese der ehemaligen Generaldirektion für Sicherheit von dem damaligen Inspektor der Politisch-Sozialen Brigade der Polizei Francos tagelang gefoltert worden zu sein.

Im Februar dieses Jahres schloss ein Gericht in Madrid einen Fall mit der Begründung, dass die ihm vorgeworfenen Folterverbrechen verjährt seien. Das Provinzgericht hat diese Entscheidung jetzt bestätigt und argumentiert, man könne nicht von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprechen, "weil die Voraussetzung fehle, ein systematischer und organisierter Angriff auf eine Gruppe der Bevölkerung zu sein".

Altes Amnestiegesetz schützt Billy el Niño erneut vor Strafe

Es ist nicht das erste Mal, dass das Amnestiegesetz von 1977 González-Pacheco vor einer Strafe für die ihm vorgeworfene Folter bewahrt. Es wird angenommen, dass er in den 1970er Jahren für die Folterung von Hunderten von Menschen verantwortlich war. Das Amnestiegesetz befreit den ehemaligen Polizisten von jeglicher strafrechtlicher Verantwortung. Das Provinzgericht von Madrid hat diese Auffassung jetzt bestätigt.

RIS fordert, dass das Gesetz nicht mehr als Ausrede benutzt wird.

Die NRO Rights International Spain protestiert gegen die Entscheidung des Provinzgerichts und weist darauf hin, dass der UN-Ausschuss gegen Folter Spanien mehrfach aufgefordert hat, zu gewährleisen, dass keine gesetzlichen Beschränkungen auf das Verbrechen der Folter angewandt werden, "sowohl als Einzelverbrechen als auch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, da es sich um eine schwere Verletzung der Menschenrechte handelt, die einem internationalen Verbrechen gleichkommt". Mehrere verschiedene Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen, wie der Menschenrechtsausschuss und der Ausschuss gegen Folter, haben sich ebenfalls gegen die Anwendung des Amnestiegesetzes ausgesprochen.

Rights International Spain betont, dass dieses Gesetz nicht mehr als Entschuldigung dafür dienen kann, dass Spanien den internationalen Verpflichtungen in Bezug auf Gerechtigkeit, Wahrheit und Entschädigung für die Opfer nicht nachkommt.

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