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Klage gegen bulgarische Staatsanwaltschaft wegen Weigerung Informationen zu veröffentlichen

Die Behörden weigerten sich Auskunft darüber geben, ob bereits vorgerichtliche Ermittlungen über den Tod von drei Menschen in Polizeigewahrsam im Jahr 2015 angestrengt wurden.

by Bulgarian Helsinki Committee
(Image: George Chelebiev - Flickr/CC content)

Anfang des Jahres bat das Bulgarian Helsinki Committee (BHC) den Generalstaatsanwalt von Bulgarien, Sotir Tsatsarov und den Bezirksstaatsanwalt von Sofia, Hristo Dinev unter Berufung auf das Gesetz über den Zugang zu öffentlichen Informationen (APIA) Auskunft zu erteilen.

Die angeforderten Informationen beziehen sich auf Todesfälle im März und April 2015 von Personen, die anscheinend durch die Polizei geschlagen wurden, sowie auf den Fall einer Person, die im November im Saal des Bezirksgerichts von Sofia gestorben ist, nachdem sie vorher inhaftiert war. BHC hat die Informationen angefordert, um herauszufinden, ob die Fälle untersucht werden.

Verweigerungen

Sowohl die Bezirksstaatsanwaltschaft von Sofia (SDP) als auch die Ober-Staatsanwaltschaft (SCP) weigerte sich, die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen, obwohl diese die Definition von "Informationen der Öffentlichkeit" im Sinne von APIA erfüllen – sie beziehen sich auf Teile des öffentlichen Lebens in Bulgarien und ermöglichen den Bürgern, Rückschlüsse auf die Institutionen zu ziehen.

Die Weigerung, die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen, ist nicht gerechtfertigt und verstößt gegen das Gesetz, weil die Staatsanwaltschaft keinerlei hinreichende Gründe für ihre Entscheidung angegeben hat.

In beiden Fällen forderte das BHC keine Informationen über die dem Vorverfahren zugeordneten Materialien, wie die Absagen von SDP und SCP suggerieren, sondern darüber, ob ein solches Verfahren überhaupt eingeleitet wurde. Im vergangenen Jahr erhielt BHC bei identischen Fragen von den Strafverfolgungsbehörden solche Informationen problemlos und die Staatsanwaltschaft veröffentlichte bisher selbst regelmäßig solche Daten auf ihrer Website und verteilt Pressemitteilungen zu ausgewählten Fällen.

"Besonders alarmierend an den Absagen von SDP und SCP ist die Tatsache, dass sie unmittelbar nach den APIA Änderungen von Januar 2016 kommen, die vor allem darauf abzielen, die Aktivitäten der staatlichen Behörden und Institutionen transparenter und leichter zugänglich für die Bürger zu machen. Außerdem kamen diese Weigerungen direkt nachdem sie die Veröffentlichung von Jahresberichten über ihre Tätigkeit auf ihren Webseiten eingestellt hatten. Also, haben die Bürger jetzt keinen freien Zugang zu ihnen mehr", sagte BHC Anwältin Adela Kachaunova, die die Organisation bei beiden Klagen vertritt.

"Dies führt zu dem Verdacht der systematischen Verheimlichung von Informationen vor der Öffentlichkeit, was gegen das Gesetz verstößt", fügte sie hinzu. Es ist von entscheidender Bedeutung für die Gesellschaft, zu wissen welche Maßnahmen von der Staatsanwaltschaft getroffen wurden, um die Gründe für diese Todesfälle aufzuklären.

Transparenz

Die Position der Organisation ist, dass diese Art von Informationen, nicht vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben dürfen, da sie einen wesentlicher Bestandteil der Aktivitäten Staatsanwaltschaft betreffen. Seit Jahren beobachtet BHC die exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei, da dies ein systemisches Problem in Bulgarien ist, für welches der Staat durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auch schon mehrmals verurteilt wurde.

Die Aktivitäten aller staatlichen Stellen, einschließlich der Staatsanwaltschaft, müssen sich durch Transparenz und Offenheit gegenüber den Bürgern und der Gesellschaft als Ganzes auszeichnen, denn genau deren Interessen sollen sie ja dienen.

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