Technologie & Rechte

Schwere Rechtsverletzungen gegen schwangere Frauen in Bulgarien

Das Bulgarian Helsinki Committee wird den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auffordern, eine Einstweilige Verfügung zum Schutz des Rechts auf Hausgeburt einer schwangeren Frau zu erlassen.

by Bulgarian Helsinki Committee
(Image: Jason Lander)

Das Bulgarian Helsinki Committee (BHC) wünscht, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), den bulgarischen Staat verpflichtet, auf administrative und strafrechtliche Maßnahmen gegen die Mediziner zu verzichten, die ihr bei einer bevorstehenden Hausgeburt helfen möchten.

Die Klägerin, eine hier als „D“ bezeichnete Frau, legte bereits 2012 Berufung vor dem Straßburger Gericht ein. Es ist ihr Recht, als schwangere Mutter zu entscheiden, außerhalb des Krankenhauses zu gebären – zu Hause und frei von Belästigungen, aber dennoch mit der notwendigen Unterstützung von medizinischen Fachkräften.

Die bulgarische Gesetzgebung verbietet diese Praxis durch die Androhung administrativer und strafrechtlicher Maßnahmen gegen Mediziner, welche die Geburt außerhalb des Krankenhauses unterstützen.

Schwerwiegende Verletzungen der Frauenrechte

Der Antrag des BHC steht im Zusammenhang mit D's bevorstehender Niederkunft. Sie hat bereits zwei Geburten in Krankenhäusern erlebt, begleitet von Zwang und Demütigung und will das nicht noch einmal durchmachen.

Der Druck, dem Frauen durch die bulgarische Gesetzgebung ausgesetzt sind, auch gegen ihren Willen in einer institutionalisierten Krankenhausumgebung Kinder zur Welt zu bringen, einer Umgebung in der die Geburt eher als medizinisches Risiko denn als natürlicher Prozess behandelt und von Ärzten gegen den Willen und die Würde der Frau verwaltet wird, wie auch gegen die gesundheitlichen Bedürfnisse ihres Kindes, ist eine grobe Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben nach Artikel 8 der Europäischen Konvention für Menschenrechte.

Schmerzhafte Geburt

Die Klägerin brachte ihr erstes Kind im Jahr 2008 zur Welt. Die Geburt fand unter Einsatz medizinischer Praktiken statt, die sie explizit abgelehnt hatte: die Ärzte verabreichten ihr Oxytocin und Prostaglandin um Kontraktionen zu stimulieren, obwohl sie sich eine natürliche Geburt gewünscht hatte und wendeten das sogenannte Kristeller Verfahren an, was zur Folge hatte, dass das Baby mit einem gebrochenen Schlüsselbein, einem Hämatom und einem Ödem am Kopf geboren wurde. Für ihre zweite Geburt im Jahr 2012 ging D nicht ins Krankenhaus, bis diese unmittelbar bevorstand. Sie bezahlte eine Gebühr in Höhe von 1.960 Lew (€ 1.000), was die Kosten einer Wassergeburt decken und die Anwesenheit des Vaters sowie einer Doula erlauben sollte. Die Wassergeburt war jedoch auch eine schlechte Erfahrung, begleitet von Streitigkeiten mit den Mitarbeitern des Krankenhauses über die Geburtshaltung, die sie gewählt hatte und andere Anforderungen bezüglich ihres eigenen Körpers und des Kindes.
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