Technologie & Rechte

Illegale Nutzung von Bürgerservice-Nummern durch das Finanzamt in den Niederlanden

Der Steuer- und Zollverwaltung fehlt die Rechtsgrundlage für ihre Verwendung der Bürgerdienstnummer in der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von Selbständigen. Diese Praxis muss so schnell wie möglich beendet werden.

by PILP

Die niederländische Datenschutzbehörde (DPA) hat der Steuer- und Zollverwaltung mitgeteilt, dass sie die festgestellten Verstöße so schnell wie möglich beenden muss, anderfalls könne sie Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen.

Die Bürgerdienstnummer ist eine gesetzliche Identifikationsnummer zur Erleichterung der Kommunikation zwischen Regierung und Bürgern. Bürger können diese Nummer an jedem Schalter der Regierung benutzen.

Der Vorteil einer Bürgerservice-Nummer ist, dass die Bürger ihre persönlichen Daten nicht immer wieder neu eingeben müssen, wenn sie eine staatliche Einrichtung Aufsuchen.

Identitätsdiebstahl

Das macht sie gleichzeitig verwundbar: Wenn die Bürgerdienstnummer in die falschen Hände gerät, kann es zu Identitätsbetrug kommen.

Eine böswillige Person kann z.B. ein Auto mit den persönlichen Daten einer anderen Person mieten und dadurch Schaden verursachen.

Selbständige können ihre Bürgerdienstnummern nicht schützen. Sie sind verpflichtet, ihre Bürgerdienstnummer bekannt zu geben, da sie Teil ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist.

Die Steuer- und Zollverwaltung hat bereits 2017 versprochen, einen Plan zur Lösung des Problems vorzulegen. Aber das ist noch nicht geschehen.

Die DPA hat eine Lösung vor dem 1. Januar 2019 gefordert. Der Finanzminister hat allerdings bereits angedeutet, dass diese Frist nicht eingehalten wird.

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