Technologie & Rechte

Anklage gegen Italien für Abschiebung in unsichere Länder

Fünf sudanesische Staatsangehörige aus Darfur, die zu den 48 "irregulären Migranten" gehören, die Italien im August unter Zwang abgeschoben hatte, haben an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte appelliert.

by Malika Bêche-Capelli

Im August 2016 haben die italienischen Behörden in Ventimiglia etwa 60 sudanesische Migranten verhaftet und in die Hotspot-Anlage in Taranto gebracht, wo sie umgehend Abschiebebefehle erhielten, die vom Stadtpräfekten genehmigt und vom zuständigen Friedensrichter ratifiziert wurden.

Von Taranto verließen 48 Migranten den Hotspot, um die Reise zurück anzutreten und am 24. August saßen sie in einem Flug von Turin nach Khartum.

Deals mit Diktatoren

Möglich wurde dieses Ereignis, weil der Chef der italienischen Polizei, Franco Gabrielli, Anfang August 2016 eine Migrations-Vereinbarung mit seinem sudanesischen Amtskollegen unterzeichnete.

Diese Übereinkunft mit dem Sudan ist nur eine von mehreren Vereinbarungen, die Italien unterzeichnet hat, um die Rückführung von als „illegal“ geltenden Drittstaatsangehörigen zu vereinfachen.

Diese spezifische Vereinbarung wurde intensiv angefochten, weil der Sudan zu den schlimmsten Diktaturen der Welt zählt.

Die Existenz dieses Übereinkommens wurde erst Ende August bekannt, nachdem die Zwnags-Rückführung von 48 jungen Flüchtlingen aus Ventimiglia in den Sudan eine Welle der Empörung ausgelöst hatte.

Der damalige italienische Innenminister Angelino Alfano, behauptete stolz die Operation sei legitim: "Verletzung der Menschenrechte? Nein, wir haben nur eine Vereinbarung zwischen der italienischen und der sudanesischen Polizei befolgt."

Aber eine solche Vereinbarung, die niemals dem Parlament vorgelegt wurde und deren Inhalt erst im Oktober 2016 offenbar wurde, verletzt sowohl italienisches als auch internationales Recht. Nach dem italienischen Nationalen Runden Tisch zum Thema Asyl, handelt es sich um eine "völlig illegitime" Vereinbarung.

Nach Straßburg

Der Sudan gehört aufgrund der schwierigen Situation im Land zu den 10 Nationen mit den höchsten Akzeptanzraten bei Asylanträgen.

Die Spannungen im Lande betreffen alle sudanesischen Bürger, sind für diejenigen aus Darfur aber besonders hart, da diese Provinz derzeit an einem bewaffneten Konflikt beteiligt ist, der weiterhin Massenvertreibungen und zivile Opfer verursacht und bei dem alle Parteien schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben.

Trotz der kritischen Bedingungen im Sudan hielt Italien diese beschleunigten Rückführungen ohne ernstzunehmende Garantien für akzeptabel und das obwohl nach dem Völkerrecht solche Verfahren nur für sogenannte sichere Drittländer zulässig sind. Eine Kategorie zu welcher der Sudan sicherlich nicht zählt!

Aus diesen Gründen haben fünf sudanesische Staatsangehörige vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Klage gegen Italien angestrengt. Sie behaupten eine Verletzung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung mit einem Land, in dem die Grundrechte nicht gesichert sind und in dem die Menschen riskieren, unmenschlicher Behandlung ausgesetzt zu werden (Eine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention), sowie eine Verletzung des Verbots kollektiver Vertreibungen (Artikel 4 des vierten Protokolls des Übereinkommens).

Solche unsicheren Abschiebungen durch Italien sind bereits vom EGMR verurteilt worden: Im Jahr 2012 stimmte das Land den Massenrückführungen nach Libyen zu, nachdem ein Abkommen zwischen Gaddafi und Silvio Berlusconi unterzeichnet worden war.

Dem Urteil des Straßburger Gerichts kommt eine große Bedeutung zu. Italiens erneute Verurteilung für die Praxis der Massenabschiebung in deutlich unsichere Drittländer könnte eine wichtige Mahnung an die Regierung sein, welche diese heute mehr denn je zu vor nötig zu haben scheint.

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