Technologie & Rechte

Keine öffentliche Debatte über die Rechte von LGBTI Personen in Bulgarien

Grundrechte von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen (LGBTI), wie die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit, waren 2014 in Bulgarien schweren Angriffen aus der Legislative und von den Gerichten ausgesetzt.

by Bulgarian Helsinki Committee

Wir veröffentlichen ein weiteres Highlight aus dem Jahresbericht des Bulgarian Helsinki Committee zur Lage der Menschenrechte in Bulgarien in 2014.

Klicken Sie hier für weitere Highlights.

In Bulgarien findet immer noch kein fundierter öffentlicher Diskurs über Themen, die Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle betreffen, statt. Stattdessen waren ihre Grundrechte, unter anderem die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit, 2014 schweren Angriffen aus der Legislative und von den Gerichten ausgesetzt.

Das bulgarische Strafrecht etabliert noch immer keine spezifischen Strafen für Verbrechen aus Hass oder Volksverhetzung in Bezug auf Geschlechtsidentität oder sexuelle Ausrichtung. Die Verfassung Bulgariens garantiert auch nicht den Schutz der Rechte der Betroffenen vor dem Gesetz.

Die Medienberichterstattung über die LGBTI Community blieb auch 2014 schwach, überwiegend negativ und von Vorurteilen geprägt. In vielen Talkshows wurden LGBTI Aktivisten mit Führern ultranationalistischer Gruppierungen und Repräsentanten von Rechtsextremen Organisationen konfrontiert.

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