Technologie & Rechte

Niederländische Polizei erhält eingeschränkten Zugriff auf Smartphones

Die Polizei in den Niederlanden darf ein Smartphone durchsuchen, solange sie dabei nicht unverhältnismäßig in die Privatsphäre des Eigentümers eindringt.

by PILP
(Photo: Moreno Berti)

Die Polizei kann Smartphones durchsuchen, aber nicht alle Daten auf dem Gerät lesen, ihr Zugang ist beschränkt. Das Betrifft auch den vollen Zugriff auf Kontakte, Anrufverlauf, Nachrichten und Fotos, so lautet ein Urteil des niederländischen Obersten Gerichts vom 4. April 2017.

Die Polizei durchsuchte das Smartphone eines Mannes, der im Verdacht stand, über den Flughafen Schiphol Kokain geschmuggelt zu haben. Auf seinem Smartphone fand die Polizei belastende Beweise. Laut seinem Anwalt war die Durchsuchung seines Smartphones eine Verletzung des Rechtes des Verdächtigen auf Privatsphäre, welches nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist. Aus diesem Grund, argumentierte er, hätten die Beweise am Telefon nicht verwendet werden dürfen.

Nach Auffassung des Berufungsgerichts war es der Polizei jedoch erlaubt, das Smartphone zu beschlagnahmen und zu durchsuchen.

Begrenzte Verletzung der Privatsphäre

Der Fall wurde an den Obersten Gerichtshof weitergereicht, der nun mit dem untergeordneten Gericht vereinbart hat, dass der Eingriff in die Privatsphäre eingeschränkt war. Wenn jedoch die Untersuchung eines Smartphones so weit geht, dass sie ein vollständiges Bild des Privatlebens eines Smartphone-Benutzers bietet, könnte die Untersuchung rechtswidrig sein, sagte das Gericht. Dies kann der Fall sein, wenn die Polizei die Daten auf einem Smartphone systematisch mit Hilfe eines technischen Systems analysiert. Wenn die Polizei dies tun will, braucht sie dafür die Genehmigung eines Staatsanwalts oder Richters.
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