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Italiens neues Gesetz gegen Folter ist eine große verpasste Chance

Endlich fügt der italienische Senat das Verbrechen der Folter dem Strafgesetzbuch des Landes hinzu, aber das neue Gesetz erfüllt weder die Erwartungen von Menschenrechtsgruppen noch die Anforderungen der UNO.

by Ilaria Giacomi
http://www.associazioneantigone.it/news/antigone-news

Bei der Einführung des neuen und leider äußerst unzureichenden Gesetzes zur Kriminalisierung der Folter hat Italien eine wichtige Chance verpasst, um sein Engagement für die Menschenrechte und die damit zusammenhängenden internationalen Verpflichtungen unter Beweis zu stellen.

Der Weg zur Schaffung eines spezifischen Gesetzes gegen das Verbrechen der Folter im nationalen Strafgesetzbuch, ein Prozess, der vor 28 Jahren begann, kommt zu einem Ende. Italien wird endlich versuchen, die Verpflichtungen einzuhalten, die es bei der Unterzeichnung des UN-Übereinkommens gegen Folter im Jahr 1989 eingegangen ist. Artikel 4 des Übereinkommens erklärt:

  • Jeder Vertragsstaat stellt sicher, dass alle Folterhandlungen nach seinem Strafrecht Straftaten sind. Gleiches gilt für den Versuch, Folter zu begehen und eine Handlung zu begehen, die eine Mittäterschaft oder eine Teilnahme an Folter darstellt.
  • Jeder Vertragsstaat hat diese Straftaten mit angemessenen Sanktionen zu bestrafen, die der ernsthaftigkeit ihrer Natur entsprechen.

Zeit vergeuden, verwässern

Auf Drängen von Menschen- und Bürgerrechtsvereinigungen, darunter Antigone und Amnesty International Italien, begann die Regierung vor einigen Jahren nach beachtlichen Verzögerungen ein Gesetz zu erarbeiten, das es ermöglicht, das Verbrechen der Folter auch als solche zu bestrafen, anstatt generische Strafsätze anzuwenden und die Vergehen mit kleineren Strafen und Verantwortlichkeiten zu belegen, wie es viel zu lange gängige Praxis war.

Die Diskussion über das Gesetz im Senat begann im Jahr 2013, aber es dauerte drei Jahre, bis es von der Abgeordnetenkammer geändert, ratifiziert und dann an den Senat zurückgeschickt wurde. Im Juli 2016 setzte der Senat die Erörterung und die Verabschiedung des Gesetzentwurfs aus, nachdem er ihn bereits so stark verändert hatte, dass er mit der UN-Definition der Folter unvereinbar war.

Ein vages Gesetz

Was der Senat letztendlich verabschieden wird, ist ein Gesetz, das sowohl von Antigone als auch von Amnesty International Italien als unannehmbar angesehen wird: Nicht nur, dass die Definition der Folter absichtlich vage und schwer anzuwenden ist, so dass sie nicht mit der Definition des UN-Übereinkommens übereinstimmt und dessen Anforderungen erfüllt, aber das Gesetz beschränkt auch den Begriff der psychologischen Folter in einem unannehmbaren Umfang, wenn man die Werkzeuge und Methoden moderner Folter betrachtet.

Auch wenn es durchaus als positiv zu bewerten ist, dass Italien endlich das Verbrechen der Folter in sein Strafgesetzbuch aufnehmen wird, sieht es trotzdem so aus, als käme die italienische Regierung ihren internationalen Verpflichtungen nicht wirklich nach. Das neue Gesetz kommt 28 Jahre zu spät, ist konfus und bleibt weit hinter den Erwartungen zurück.
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