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Stop and Search in Spanien und Frankreich: Gleiches Problem, unterschiedliche Rechtslage

Während der französische Kassationshof gezeigt hat, dass er in der Lage ist, bei der Bekämpfung von Diskriminierung europäischen Standards zu genügen, sind Spaniens Gerichte nicht in der Lage, Aussagen der Polizei auch nur in Zweifel zu ziehen.

by Cristina de la Serna Sandoval
Image: Elentir (flickr.com)

Polizeiliche Personenkontrollen anhand von Racial Profiling sind eine Realität in ganz Europa. Personen werden auf Grundlage ihres Aussehens und nicht wegen ihres Verhaltens angehalten.

In Spanien und Frankreich wurden die Justizsysteme durch mehrere strategische Gerichtsverfahren, in denen polizeiliche Praktiken dieser Art behandelt wurden, auf die Probe gestellt.

Spaniens Scheitern

Während auf der einen Seite der Pyrenäen der Test mit Ehren bestanden wurde, sind Spaniens Justiz- und Verwaltungsbehörden aufgrund ihrer diskriminierenden Polizeipraktiken erneut durchgefallen.

Die Fälle, welche den französischen und den spanischen Gerichten vorgelegt wurden, ähneln sich so sehr, dass man sie einfach vergleichen muss. In Frankreich meldeten 13 junge Menschen, die alle schwarz oder nordafrikanisch aussahen, von der Polizei allein aufgrund ihres Aussehens kontrolliert worden zu sein. Sie setzten die Räder der Justiz in Bewegung und beriefen sich auf ihre eigene Aussagen sowie auf weitere Augenzeugenberichte, die darin übereistimmten, dass es mit Ausnahme des ethnischen Erscheinungsbildes der Kläger, nichts gegeben habe, was die polizeiliche Aktion gerechtfertigt hätte.

Sie beriefen sich auch auf eine Reihe von Berichten von internationalen Organisationen und auf Statistiken, die belegen, dass Racial-Profiling ein in Frankreich weit verbreitetes Problem ist.

In Spanien war es ein junger Mann pakistanischer Herkunft, der das Innenministerium anrief, nachdem er von einem Polizeibeamten gestoppt worden war, der dem Kläger erklärte: "Ich will Deine Papiere sehen, weil Du schwarz bist, das ist alles."

Die vorgelegten Beweise ähnelten denen, die in Frankreich angeboten wurden: Berichte von nationalen und internationalen Organisationen sowie Statistiken, die zeigen, dass Angehörige von Minderheitengruppen eher von der Polizei gestoppt werden. Ein notariell beglaubigtes Zeugnis wurde von einer Person präsentiert, die den Kläger zum Zeitpunkt der Kontrolle begleitete und die vom Beamten gegebene "Erklärung" hörte (der Zeuge wies ausdrücklich darauf hin, die Folgen eines falschen Zeugnisses zu verstehen).

Dieser Fall hätte eine historische Gelegenheit für die spanischen Gerichte sein können, ihr Urteil im Fall Rosalind Williams zu korrigieren, in dem das Verfassungsgericht selbst entschied, dass die Verwendung von ethnischen Merkmalen als Grundlage für die Kontrollen der Polizei im Rahmen der Migrationskontrolle nicht diskriminierend sei.

Auch die Organisation, die strategische Prozesse in beiden Ländern unterstützt, ist die gleiche: die Open Society Justice Initiative (im spanischen Fall gemeinsam mit SOS Racisme Catalunya), so dass wir davon ausgehen können, dass auch die rechtlichen Argumente in beiden Fällen ähnlich waren.

Sehr unterschiedliche Urteile

Trotz der Ähnlichkeit der beiden Fälle, der vorgelegten Beweise und der Argumente waren die Reaktionen der Gerichte sehr unterschiedlich.

Der französische Kassationshof entschied nach langem Rechtsstreit zugunsten der Kläger, und stellte fest, dass die Polizeikontrollen, denen sie unterworfen wurden, illegal waren.

Währenddessen verwarf das Verfassungsgericht in Spanien ein Berufungsverfahren gegen das vorherige Urteil des nationalen Hohen Gerichtshofes, da der Fall angeblich keine Relevanz für die Verfassung habe. Dort wurde das Innenministerium freigesprochen, nachdem die Klägerin gegen dieses Organ Klage erhoben und Schadensersatz eingefordert hatte.

Umkehrung der Beweislast

Der große Unterschied in den Reaktionen der Rechtssysteme der beiden Länder lässt sich weitgehend auf ihre jeweiligen Positionen in Bezug auf eines der Schlüsselinstrumente der Diskriminierungsbekämpfung des europäischen Rechts zurückführen: die Umkehrung der Beweislast.

Ein einfaches Beispiel soll erklären was damit gemeint ist: sagen wir, ich bin eine Roma-Frau und eine Immobilienagentur weigert sich, mir wegen meiner ethnischen Herkunft eine Wohnung zu vermieten. Um die Beweislast umzukehren bräuchte ich nur nachzuweisen, dass dies der Fall ist (zum Beispiel, wenn die gleiche Agentur eine Wohnung an eine nicht-Roma-Person mit einer der Meinen gleichenden wirtschaftlichen und Beschäftigungssituation vermietet hätte). Dadurch wäre die Immobilienagentur gezwungen zu beweisen, dass sie mich nicht diskriminiert hat.

Diese Idee, die sowohl im EU-Recht als auch in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verankert ist, sollte überall dort, wo es um Diskriminierung geht, in das Strafrecht aufgenommen werden. In Spanien ist dies allerdings nur im Arbeitsrecht ausdrücklich geregelt. Das gleiche gilt in Frankreich, aber das eingangs erwähnte Urteil des Kassationsgerichts öffnet die Tür zu seiner möglichen Anwendung in anderen Rechtsgebieten.

In den genannten Fällen vor französischen und spanischen Gerichten, um Racial Profiling durch die Polizei, war die Umkehrung der Beweislast aufgrund der mangelnden Transparenz der polizeilichen Maßnahmen in beiden Ländern besonders wichtig. Anders als in anderen Ländern, in denen Kontrollen und Durchsuchungen dokumentiert werden und zwar zusammen mit dem Ergebnis jeder Durchsuchung und der ethnischen Erscheinung der Person, haben in Spanien und Frankreich Personen, die durchsucht wurden, keine Möglichkeit, die polizeiliche Aktion offiziell zu dokumentieren, falls sie vorhaben wegen der Misshandlung eine Beschwerde gegen die Polizei einzulegen.

Andererseits hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch festgestellt, dass Statistiken, die zeigen, dass eine bestimmte Bevölkerungsgruppe ein höheres Risiko einer ungünstigen Behandlung durch den Staat hat, als angemessene Gründe für die Umkehr der Beweislast in Fällen gelten können, in denen ein bestimmtes Opfer eine Diskriminierung behauptet.

Weiter nach Straßburg?

Bei den beiden angesprochenen Fällen kann der Unterschied zwischen den gerichtlichen Entscheidungen auf die verschiedenen Positionen der beiden Länder in Bezug auf die vorgelegten Beweise zurückgeführt werden. Der französische Kassationshof stellte fest, dass das Gericht angesichts der von den Klägern vorgelegten Informationen und der Erfüllung europäischer Normen verpflichtet sei, die Beweislast umzukehren. Angesichts der Unfähigkeit des Staates zu belegen, dass er nicht diskriminiert hatte, war das Gericht gezwungen, im Sinne der Opfer zu entscheiden.

Dagegen hat das nationale Hohe Gericht in Spanien die vorgelegten Beweise nicht einmal zugelassen und damit dem Innenministerium und der Polizei automatisch einen Vertrauensvorschuss eingeräumt und diese haben, wie zu erwarten war, den diskriminierenden Charakter der polizeilichen Maßnahmen nicht geleugnet.

Wie allgemein üblich in Fällen, in denen den Opfern von Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land keine Gerechtigkeit zuteil wird, sollte der spanische Fall in Straßburg weitergeführt werden. Dieser Fall zeigt erneut, welche Lücken bei der dringend notwendigen Bekämpfung von Diskriminierung in Spanienbestehen. Angesichts der mangelhaften Reaktion der Justizbehörden ist jetzt der Gesetzgeber gefragt, um diese Lücken zu schließen und europäische Normen in die nationale Rechtsordnung einzuführen.

Während europäische Normen direkt von den Gerichten in jedem Land angewandt werden sollten, muss auch klar sein, dass jedes Land einen eigenen Rechtsrahmen für deren Durchsetzung entwickeln muss. Wir müssen immer wieder dringend fordern, dass das Gesetz über Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, endlich verabschiedet wird und es müssen Maßnahmen zur Beseitigung diskriminierender Polizeikontrollen ergriffen werden.


Dieser Artikel wurde ursprünglich im Abschnitt Contrapoder der Online-Zeitung Eldiario.es veröffentlicht.

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